Neues Insolvenzrecht soll Pleitewelle verhindern
Das Coronavirus wird voraussichtlich spätestens 2021 zu einer Insolvenzwelle führen – die Bundesregierung versucht mit neuen Regeln dagegen zu steuern.
Viele Verbraucher in Deutschland fragen sich, ob es ihren Job in einigen Monaten noch geben wird oder ob die eigene Selbstständigkeit eine Zukunft hat. Gerade die zweite Welle des Coronavirus hat gravierende Folgen und bringt immer mehr Verbraucher und auch Firmen in Bedrängnis. Während die Änderung des Privatinsolvenzrechts, auf das auch viele Nutzer von einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa warten, weiter auf sich warten lässt, gibt es mit Blick auf Firmeninsolvenzen Fortschritte. Das könnte auch Verbrauchern helfen, die um ihren Job bangen und nicht wissen, ob sie etwa nach der Kurzarbeit wieder in den Betrieb zurückkehren können.
Aussetzung der Insolvenzpflicht bis Ende des Jahres verlängert
In Deutschland greift grundlegend eine Pflicht zur Insolvenz für Firmen, bei denen sogenannten Insolvenzgründe vorliegen. Hier gibt es verschiedene Gründe, die es notwendig machen, dass Unternehmen den sogenannten Offenbarungseid leisten müssen. Eben jene Pflicht zur Insolvenz wurde im Zuge der Coronakrise über den Sommer hinweg ausgesetzt, um Unternehmen am Leben zu halten und ihnen eine zweite Chance zu geben. Diese Sonderregelung hat die Bundesregierung Anfang Oktober noch einmal verlängert – allerdings in abgeschwächter Form. Ist ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig, muss es ab sofort auch wieder Insolvenz anmelden. Nur bei anderen Insolvenzgründen, aber noch der Möglichkeit zum Begleichen von aktuellen Ausständen, kann eine Insolvenz auch weiterhin aufgeschoben werden.
Hoffnung auf weniger Insolvenzen durch neue Lockerungen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung noch ein weiteres neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass es Unternehmen im Jahr 2021 einfacher machen soll, die Insolvenz zu umgehen. Die neue Regelung macht gleichzeitig allerdings auch deutlich, dass trotz der zweiten Welle nicht damit zu rechnen ist, dass die Bundesregierung die aktuelle Regelung zur Aussetzung der Insolvenzpflicht noch einmal verlängern wird. Vielmehr möchte die Regierung es ermöglichen, dass relativ gesunde Unternehmen eine Alternative zu einer Insolvenz haben und ihre Überschuldung gemeinsam mit ihren Gläubigern planen können. Dafür werden ab dem 1. Januar verschiedene Regeln gelockert, die es betroffenen Firmen leichter machen sollen, die Insolvenz zu umgehen.
Insolvenz nur bei kurzfristig fehlender Liquidität
Kernbestandteil der neuen Regelung ist die Verkürzung des Finanzplans. Bislang müssen Firmen nachweisen, dass sie ihre Schulden in den nächsten zwei Jahren zurückzahlen können, um eine Insolvenz zu umgehen. Zukünftig sind nur noch vier Monate notwendig, weil Firmen laut Angaben der Regierung nicht mehr langfristig planen können. Darüber hinaus können Firmen eine Alternative zur Insolvenz zukünftig länger mit Gläubigern verhandeln – sechs statt drei Wochen. Zuletzt können Firmen sich noch darauf verlassen, dass sie eine Insolvenz auch dann umgehen können, wenn sie mit mindestens 75 Prozent der Gläubiger eine Einigung finden. Eine Einstimmigkeit ist nicht mehr notwendig. Die neue Regelung könnte zweifelsfrei dabei helfen, einige Unternehmens- und in der Folge auch Privatinsolvenzen zu vermeiden. Mit einer entsprechenden Insolvenzwelle muss man im neuen Jahr aber wohl dennoch rechnen.
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