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Nicht alle sind in der Privatinsolvenz gleich

In der Privatinsolvenz sollte eigentlich jeder gleich sein. Grundsätzlich müsste bei einer Überschuldung generell ein jeder Verbraucher auf Produkte wie ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen. Doch am Ende sind eben doch nicht alle gleich, wie die eine oder andere Pleite von großen Unternehmern in Deutschland zeigt. Die Privatinsolvenz ist immer auch ein schwerer Schicksalsschlag. Niemand will sich selbst eingestehen, finanziell nicht mehr auf die Beine zu kommen. Wenn nicht einmal mehr ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung helfen können, dann ist die Privatinsolvenz oft allerdings nicht mehr ausweichbar. Doch wenngleich das Verfahren im Prinzip darauf ausgelegt ist, jeden gleich zu behandeln, ist es mit eben jener Gleichbehandlung nicht weit her. Das liegt nicht einmal unbedingt an den grundsätzlichen rechtlichen Regeln. Vielmehr muss man immer wieder beobachten, wie die Regularien rund um die Privatinsolvenz von ehemaligen Millionären umgangen werden. Ein Problem, das man nur schwer in den Griff bekommen kann.

Frühere Millionäre verschieben Vermögen

Die Problematik ist die sogenannte Verschiebung von Vermögen. Wenn ein Verbraucher mit hohem Vorvermögen Privatinsolvenz anmelden muss – etwa nach einer Firmenpleite – ist meist deutlich weniger zu holen, als man im ersten Moment denken mag. Das liegt allen voran daran, dass Millionäre das Vermögen meist schon Jahre im Voraus auf ihre Familienmitglieder verteilen. Da es bei der Privatinsolvenz allerdings keine Sippenhaft gibt, ist immer nur das Vermögen der insolventen Person relevant, nicht das der Familie. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen, die einer Verschiebung vor dem Verfahren einen Riegel vorschieben sollen. Doch frühere Millionäre und Verbraucher, die auf ein Konto ohne Schufa setzen müssen, werden am Ende dennoch nicht gleichbehandelt.

Verschiebung von Vermögen verjährt

Die Krux liegt nämlich im Detail. Grundsätzlich spricht für Unternehmer nichts dagegen, Teile ihres Vermögens auf Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte zu übertragen. Das gilt besonders dann, wenn eine Insolvenz des Unternehmens oder eine Privatinsolvenz noch nicht absehbar ist. An der Verschiebung von Werten ist per se nichts Negatives zu finden. Kritisch wird es nur dann, wenn die Insolvenz bereits absehbar war. Dann kann der Insolvenzverwalter das Geld auch zurückholen. Teilweise ist das auch dann der Fall, wenn die Vermögensverschiebung erst wenige Jahre vor dem Insolvenzverfahren stattgefunden hat. Wurde die Privatvilla oder ein Aktienpaket allerdings schon vor über zehn Jahren übertragen, hat der Insolvenzverwalter keine Chance. Auch bei Verschiebungen vor mehreren Jahren, also etwa vor fünf Jahren, ist das Zurückholen des Vermögens mehr als kompliziert und rechtlich klaren Grenzen gesetzt.

Ein luxuriöses Leben mit Schulden

Das wiederum führt dazu, dass nicht jeder während der Privatinsolvenz auf jeden Cent achten muss. Wer auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, muss während der Insolvenz meist wirklich kämpfen, hat aber zumindest Hoffnung. Doch manch ein Millionär, der Privatinsolvenz anmelden musste, weil die Firma pleitegegangen ist, lebt dennoch weiterhin in Saus und Braus. Offiziell mag diese Person zwar pleite sein, doch das Geld der Frau oder der Kinder gibt es ja weiterhin. Privatinsolvenz mit einem schicken Sportwagen und einer eigenen Villa – das klingt nach einer schier unglaublichen Vorstellung, ist in manchen Fällen aber leider Realität.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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