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Nichtbegleichen des Rundfunkbeitrags kann einen Schufa-Eintrag zur Folge haben

Der Rundfunkbeitrag ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. An diesem Zustand hat sich auch seit der Umbenennung der GEZ in „Beitragsservice“ nur wenig geändert. Doch Verbraucher sollten die Rundfunkgebühren nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wer nicht bezahlt und keinen Widerspruch einlegt, der muss damit rechnen, Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen oder einen negativen Schufa-Eintrag zu erhalten. Ein Girokonto ohne Schufa bietet sich für all diejenigen an, die mit einem negativen Schufa-Eintrag belastet sind. Doch in diese Situation will man nicht unbedingt dadurch kommen, dass man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt. Der Beitrag, der derzeit knapp 20 Euro im Monat beträgt, ist hierzulande einer der verhasstesten Zwangsabgaben überhaupt. Seit einer Systemumstellung vor wenigen Jahren wird der Beitrag von jedem Haushalt eingezogen – unabhängig davon, ob dieser ein Radio, einen Fernseher oder das Internet nutzt. Doch keineswegs jeder Haushalt will diesen Beitrag auch bezahlen. Viele weigern sich schon aus Prinzip, andere, weil sie sich den Rundfunkbeitrag schlichtweg nicht leisten können.

Verzug bei der Gebührenzahlung hat Folgen

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Zwar lässt sich mit einem negativen Schufa-Eintrag auf Grund von Produkten wie dem Konto ohne Schufa von Global-MasterCard ein normales Leben führen, doch wünschenswert ist ein negativer Eintrag dennoch nicht. Wer seine Bonität nicht gefährden will, der sollte entsprechend auch pünktlich seine Gebühren bezahlen. Der „Beitragsservice“ zeigt sich nämlich nicht, wie viele meinen, zimperlich. Stattdessen steht bei einer Nicht-Zahlung der Beiträge auch nach mehreren Mahnungen schnefll einmal ein Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der Fernseher, der für die Rundfunkbeiträge elementar ist, kann dann schnell einmal weg sein. Es geht aber auch anders, denn der Beitragsservice meldet säumige Zahler auch an die Schufa, die das „Versagen“ in der Bonitätsauskunft festschreibt.

Widerspruch gegen Gebührenzahlung ist notwendig

Wer die Gebühren aus Prinzip oder aus einem relevanten Grund nicht bezahlen will oder kann, der sollte Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einlegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass man nicht mit einem Schufa-Eintrag oder dem Besuch des Gerichtvollziehers rechnen muss. In besonderen Fällen, etwa während einer Privatinsolvenz, die man mit einem Girokonto ohne Schufa gerade so durchsteht oder bei Arbeitslosigkeit, kann man sich von dem Beitrag befreien lassen. Dafür ist allerdings ein Schreiben einer staatlichen Institution, also etwa des Arbeitsamtes notwendig. Liegt diese nicht vor, kann der Rundfunkbeitrag nicht erlassen werden. Allgemein zeigt sich, dass Widersprüche nur selten Erfolg versprechen. Immerhin aber kann man die Zahlung der Beiträge so herauszögern, ohne eine negative Belastung der eigenen Schufa Score zuzulassen.

Jeder muss den Rundfunkbeitrag bezahlen

Nicht gerade selten hört man davon, dass Verbraucher der Meinung sind, dass sie den Rundfunkbeitrag gar nicht bezahlen müssten. Seit der Novellierung im Jahr 2013 ist das allerdings meist ein Trugschluss, denn auch wer keinen Fernseher oder kein Radio hat, muss seit der Novellierung den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Bürger Zugriff auf Internet, Fernsehen oder ein Radio hat – und sei es nur im Auto. Deshalb gilt der Grundsatz „ein Haushalt – ein Beitrag“. Entsprechend muss jeder Haushalt, unabhängig von der Personenzahl, die in diesem lebt, einmal den Beitrag bezahlen. Wer das nicht tut, der riskiert einen negativen Schufa-Eintrag. Ob einem das wert ist, muss jeder selbst entscheiden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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