P-Konto 2026: Neuer Freibetrag beim Global-Konto gilt nun
Das Unternehmen ist geschlossen, bestehende Verpflichtungen müssen geordnet werden, doch Miete, Rechnungen und alltägliche Ausgaben laufen weiter. Gerade nach einer geschäftlichen Insolvenz ist ein verlässliches Konto deshalb unverzichtbar.
Seit dem 1. Juli 2026 schützt ein P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Monat und damit 30 Euro mehr als zuvor. Das Global-Konto von PayCenter kann ohne SCHUFA-Abfrage eröffnet und bei Bedarf mit Pfändungsschutz geführt werden. So erhalten ehemalige Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen eine kontrollierbare Grundlage für ihren finanziellen Neustart.
Inhaltsverzeichnis
P-Konto-Freibetrag 2026 steigt auf 1.590 Euro
Ein geschäftlicher Rückschlag kann vieles verändern, aber nicht den Bedarf an einem verlässlichen Konto. Gerade ehemalige Unternehmer, Selbstständige und Menschen in einem Insolvenzverfahren benötigen weiterhin Zugang zum täglichen Zahlungsverkehr.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto 1.590 Euro pro Monat. Zuvor waren 1.560 Euro geschützt. Die Erhöhung um 30 Euro soll das unpfändbare Existenzminimum an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen.
Was bedeutet der neue Freibetrag?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt einen Teil des Kontoguthabens vor einer Kontopfändung. Innerhalb des persönlichen Freibetrags können Sie weiterhin Rechnungen bezahlen, Überweisungen ausführen und Geld abheben.
Das Wichtigste im Überblick
- Neuer P-Konto-Grundfreibetrag: 1.590 Euro monatlich
- Gültig seit dem 1. Juli 2026
- Automatische Anpassung bei bestehenden P-Konten
- Höherer Schutz bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen möglich
- Zusätzliche Freibeträge müssen in der Regel nachgewiesen werden
- Global-Konto als Lösung ohne SCHUFA-Abfrage
- Mit einem aktuellen Startbonus von 50 Euro
Nach einer privaten oder geschäftlichen Insolvenz können negative SCHUFA-Einträge die Eröffnung eines neuen Kontos erschweren. Das Global-Konto von PayCenter wird nach Angaben des Anbieters ohne SCHUFA-Abfrage, Bonitätsprüfung oder Einkommensnachweis eröffnet.
Das Konto funktioniert auf Guthabenbasis. Sie können daher nur über tatsächlich vorhandenes Geld verfügen. Für Menschen in einer finanziellen Neuordnung schafft dieses Prinzip mehr Übersicht und verhindert eine weitere Verschuldung durch Kontoüberziehungen.
Zum Global-Konto gehört eine Debit Mastercard für Zahlungen und Bargeldabhebungen im Rahmen des vorhandenen Guthabens. Ein persönliches Konto kann bei Bedarf als P-Konto geführt werden.
Wichtig für Geschäftspersonen
Ein P-Konto kann nur von einer natürlichen Person als Einzelkonto geführt werden. Für das Firmenkonto einer GmbH oder einer anderen juristischen Person ist der persönliche Pfändungsschutz nicht verfügbar.
Ehemalige Unternehmer und Selbstständige sollten private und geschäftliche Zahlungen deshalb klar trennen. Bei einem laufenden Insolvenzverfahren empfiehlt sich außerdem eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter oder einer geeigneten Beratungsstelle.

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