Ihr Konto in 1 Minute beantragen

Business
Global-Konto

  • Vollwertiges Geschäftskonto
  • Für Firmen mit HR-Eintrag
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Ohne Kreditreformauskunft
  • Kein Liquiditätsnachweis

Premium
Global-Konto

  • Konto ohne SCHUFA
  • Ohne Einkommensnachweis
  • SEPA-fähiges Konto
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Volle Ausgabenkontrolle

P-Konto nicht immer ohne Schufa

Seit Juli 2010 hat jeder in Deutschland Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt. Es handelt sich beim Pfändungsschutzkonto um ein Girokonto, das rein auf Guthabenbasis geführt wird. Man kann also dieses Girokonto nicht überziehen, wie es bei den üblichen Girokonten beliebt (und teuer) ist. Durch die Umwandlung oder Neuanlage eines Pfändungsschutzkontos, das - wie unten ausgeführt - ein Girokonto ohne Schufa sein kann, ist für den Kontoinhaber gesichert, dass das "soziokulturelle Existenzminimum" (gegenwärtig 1.045,04 Euro für einen Einzelpersonenhaushalt pro Monat) von Pfändungen verschont bleibt. Das bedeutet: Pfändungen sind auch bei dieser Kontoart denkbar, die kontoführende Bank muss nur sichern, dass der Kontoinhaber stets über das monatliche sozialkulturelle Existenzminimum, auch als unpfändbarer Freibetrag bekannt, verfügen kann. Wer darauf achtet, dass stets der Saldo des Kontos unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums liegt, der braucht also keine Pfändungen zu fürchten. Notfalls muss man höhere Salden durch Barabhebungen vermindern, wobei theoretisch der zur Pfändung berechtigte Gläubiger auch versuchen könnte, durch eine Taschenpfändung an sein Geld zu kommen.

Folgende Fakten sind im Zusammenhang mit dem Pfändungsschutzkonto relevant:

1. Ein schon vorhandenes Girokonto kann jederzeit in ein pfändungssicheres Konto umgewandelt werden. Die Bestimmungen über das verfügbare Guthaben gelten vier Wochen rückwirkend, d.h. sollte ein Girokonto gepfändet werden und die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt binnen der nächsten vier Wochen ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner (Bank), so gilt vier Wochen rückwirkend, dass bis zum Freibetrag nicht an den Gläubiger gezahlt werden darf. 2. Wer kein Girokonto hat, der hat ein Problem. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein P-Konto für Neukunden. Es ist also kein Fehler, sich bereits in jungen Jahren ein Girokonto zu sichern. Allerdings ist es nicht korrekt, wenn man mehrere Konten entsprechend führen lässt, denn damit würde man die Schutzwirkung der Pfändungsfreiheit als Hebel einsetzen, um auch berechtigte Forderungen abzuwehren. Schließlich will der Gesetzgeber nur das soziokulturelle Existenzminimum mit der Pfändungsfreiheit absichern. Deshalb muss der Bankkunde seiner Bank versichern, dass er nur ein einziges P-Konto hat. 3. Bei vielen Anbietern erfährt die Schufa vom Pfändungsschutzkonto, wodurch eine Kontrolle der eben angesprochenen Versicherung gegenüber der Bank erfolgen kann. Allerdings dürfen die Schufa und ihre Klienten diese Information nicht verwerten. Trotzdem ist es denkbar, dass Nachteile für die Bonität entstehen und dass es schwieriger wird, zu einem Kredit zu kommen oder Gebrauchsgegenstände wie Handys zu erwerben, weil deren Erwerb indirekt oft mit einem Kreditvertrag verbunden ist. Deshalb sind Anbieter wie Global MasterCard, die ganz ohne Schufa arbeiten, eine echte Alternative.

Hier finden sie weitere interessante News.


Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

Impressum - Datenschutzerklärung - Rechtliche Hinweise