Ihr Konto in 1 Minute beantragen

Business
Global-Konto

  • Vollwertiges Geschäftskonto
  • Für Firmen mit HR-Eintrag
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Ohne Kreditreformauskunft
  • Kein Liquiditätsnachweis

Premium
Global-Konto

  • Konto ohne SCHUFA
  • Ohne Einkommensnachweis
  • SEPA-fähiges Konto
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Volle Ausgabenkontrolle

Privatinsolvenz ist nicht das Ende

Die Corona-Krise drängt viele Deutsche bis zur Existenzkrise. Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind nur zwei Aspekte davon. Wenn Menschen etwas so hart trifft, kann es schnell bergab gehen. Weniger Geld bei gleichen Verbindlichkeiten führt häufig in die Schuldenfalle. Aber ist dies ein Grund Privatinsolvenz anzumelden, wenn ich nicht mehr aus dem Überziehungskredit komme?

Kein Geld mehr - was nun?

In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen keine Tipps, wie Sie besser sparen können. Dieses Mal geht es darum, wie Sie aus den Schulden herauskommen. Lassen Sie uns gemeinsam starten.

So kann es gehen

Dieses erdachte Beispiel soll Ihnen zeigen, dass es durchaus jeden treffen kann.

Vielleicht geht es Ihnen gerade selbst so: Sie haben kaum Geld auf dem Konto, aber müssen noch Rechnungen bezahlen oder Einkäufe erledigen. „Nichts leichter als das“, sagt der Bankangestellte. Sie erhalten zum Beispiel eine Überziehungsmöglichkeit von 2.000 Euro. Nur wenn diese in Anspruch genommen wird, bezahlen Sie Zinsen.

Unsere Beispielperson hat ein Einkommen mit 1.500 Euro und eine mögliche Überziehungsline von 2.000 Euro. Das heißt nicht, dass sie im nächsten Monat Schulden haben wird und nie wieder rauskommt. Aber es kann durch viele Ereignisse passieren (Autounfall, Defekt der Waschmaschine etc.).

Wenn Sie einmal so einen Fall hatten, wird Ihnen meist geraten: „Lösen Sie den Überziehungskredit mit 9,9 Prozent ab und nehmen Sie einen Kredit mit 6,6 Prozent auf. So sparen Sie.“ Keine schlechte Idee. Aber diese geht nur auf, wenn Sie die Überziehungsmöglichkeit danach löschen oder stark reduzieren. Denn sonst sehen Sie sich in einem halben Jahr dort, wo Sie gerade sind. Mit einem Unterschied – Sie haben noch einen zusätzlichen Kredit.

Muss ich jetzt Privatinsolvenz anmelden?

mann-mit-taschenrechner_slider

Manchmal ist es gruselig, wie ruhig man in dieser Situation ist. Man redet sich das schön: "Das wird schon", heißt es dann oft. Versuchen Sie die Ruhe zu bewahren. Denn hektische Entscheidungen helfen uns jetzt nicht.
Stellen Sie "Haben" und "Soll" gegenüber. Sortieren Sie die Rechnungen und Abgänge nach Wichtigkeit. Beispielsweise sollten die Grundbedürfnisse (wie Miete) sicher abgehen.
Eine Privatinsolvenz zu beantragen macht Sinn, wenn:

  • der Schuldenberg eine Höhe von über 2.500 Euro oder mehr als 20 Gläubiger erreicht
  • Sie nach der Ratenzahlung Ihrer Verbindlichkeiten weniger Geld zur Verfügung haben als Ihr unpfändbares Einkommen
  • keine oder nur geringe Aussicht besteht, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändert

Wichtig: Haben Sie keine Angst mit anderen Personen wie Schuldnerberatern zu sprechen.

Wie lange dauert das Privatinsolvenz-Verfahren?

Leider dauert dieses Verfahren meist sechs Jahre oder länger. Der Antrag auf Insolvenz muss beim Amtsgericht beantragt werden. Dafür benötigen Sie einen Beleg, dass der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Die Eröffnung des Verfahrens kann bis zu fünf Wochen dauern.

Werde ich jetzt kein Geld mehr haben?

Sicher werden Sie noch Geld zur Verfügung haben. Denn Ihnen steht ein monatlicher Freibetrag zu. Dazu müssen Sie jedoch Ihr Konto zu einem P-Konto machen.

Mit dem Pfändungsschutz haben Sie 1.178,59 Euro (Stand: September 2020) zur Verfügung. Dieser Betrag soll Ihnen das alltägliche Leben ermöglichen. Zusätzlich kann dieser Betrag von bestimmten Stellen erhöht werden.

Was muss ich über das P-Konto wissen?

Grundsätzlich ist jede Bank oder Sparkasse verpflichtet, Ihnen das Girokonto in ein P-Konto umzustellen. Wenn es um die Eröffnung eines P-Kontos geht, sieht die Geschichte anders aus.

Mit diesem Pfändungsschutz dürfen keine zusätzlichen Kosten anfallen. Alle Möglichkeiten der Überziehungen werden gelöscht. Das betrifft beispielsweise Überziehungskredite und Kreditkarten. Das P-Konto ist stets im Guthaben zu führen.

Wichtig: Wenn Sie mit dem Konto in den Miesen sind, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer P-Konto-Umstellung. In der Regel muss der Kunde die Überziehung Schritt für Schritt zurückführen.

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Meistens werden diese Konten daher in der Schufa eingetragen. Leider vergeht mit dem Schufa-Eintrag eines P-Kontos meist auch die Chance auf einen neuen Mietvertrag oder einem neuen Handyvertrag. Denn dieser ist ein Negativmerkmal und kann sogar dazu führen, dass Ihnen Banken eine Kontoeröffnung verwehren.

Aber es gibt auch Hoffnung.

Global-Konto mit einem Klick zum Pfändungsschutz

Global-Konto klein

Was halten Sie von einem P-Konto ohne Schufa-Eintrag? Das Global-Konto von PayCenter wurde genau aus diesem Grund geschaffen. Es bietet Ihnen:

  •  Ein Girokonto auf Guthaben-Basis
  •  Mit einer weltweit akzeptierten Prepaid Mastercard
  •  Kostenloses Online-Banking
  •  Eröffnung einfach von zu Hause per VideoIdent
  •  Mit mehr Sicherheit
  •  Ohne Schufa-Eintrag
  •  Ohne Verschuldungsrisiko
  •  Ohne Wenn und Aber (98 Prozent der Kontoanträge werden von PayCenter akzeptiert)

Wichtig: Sie können trotzdem nur ein P-Konto führen. Bitte lösen Sie das Konto bei Ihrer aktuellen Bank auf, wenn es sich um ein P-Konto handelt!

Raus aus den Schulden – mit dem nächsten Klick starten Sie. Sie haben noch Fragen, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Kontaktformular.


Hier finden sie weitere interessante News.


Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

Impressum - Datenschutzerklärung - Rechtliche Hinweise