Regensburger Gastwirt kommt ums Gefängnis herum
Wenn es ums Geld geht, gehen viele Menschen ungewohnt hohe Risiken ein. So auch ein Gastwirt aus Regensburg, der wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist. Er soll 1,16 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeführt haben. Um eine Gefängnisstrafe kommt der Mann allerdings herum. Zeitgleich hat er bereits Privatinsolvenz angemeldet.
Menschen, die auf ein Girokonto ohne Schufa setzen, haben meist den fairen und transparenten Kampf gegen die Überschuldung aufgenommen. Nur in den seltensten Fällen begehen Verbraucher, die auf Grund einer finanziellen Schieflage auf ein Produkt wie das Konto ohne Schufa setzen, gravierende Fehler. Das allerdings ist dafür umso mehr all denjenigen überlassen, die bislang noch nichts gegen ihre finanziellen Probleme unternehmen. So etwa auch ein Wirt aus Regensburg, der mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet hat. Insgesamt 1,16 Millionen Euro an Steuern soll er zwischen 2005 und 2010 hinterzogen haben. Wo das Geld hingekommen ist, war für die Richter bisher nicht nachvollziehbar. Auch der Angeklagte wollte sich dazu nicht äußern.
Italienisches Lokal mit angeschlossener Cocktailbar
Der angeklagte Gastwirt betrieb im bayerischen Regensburg ein italienisches Restaurant und eine Cocktailbar und machte offiziell nicht gerade einen großen Reibach. Doch scheinbar liefen die Etablissements doch deutlich besser als das Finanzamt wusste. In den sechs Jahren von 2005 bis 2010 sollen die Einnahmen eigentlich 1,16 Millionen Euro höher gelegen haben. Dieser Rechnung stimmten allerdings nicht alle Beteiligten zu, weswegen sich die Sachverständiger schlussendlich auf eine Schadenssumme von 610.000 Euro einigten. Das allerdings sind dennoch mehr als 100.000 Euro im Jahr, die eigentlich an das Finanzamt hätten gehen sollen. Um das zu ermöglichen, sollen in dem Restaurant und der Cocktailbar die Kassensysteme manipuliert worden sein. Auch beim Ankauf der Waren setzte die Restaurantleitung auf die Bezahlung mit Schwarzgeld.
Strafmildernde Umstände
Einerseits auf Grund des Alters – der Angeklagte ist 74 Jahre alt – und andererseits deshalb, weil er die Führung seiner Betriebe hauptsächlich seinen Mitarbeitern überlies, ist der Mann um eine Gefängnisstrafe herumgekommen. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 9.000 Euro verteilt auf 300 Tagessätze begleichen. Zudem hat er aus eigenen Mitteln bereits 80.000 Euro für die Rückzahlung seiner Steuerschuld mobilisiert. Dennoch wird der Rentner es zukünftig wohl nicht mehr so leicht haben, denn auf Grund seiner finanziellen Misere musste er auch Privatinsolvenz anmelden. Wie hoch die Schulden des Angeklagten insgesamt sind, lässt sich nicht durchblicken. Grundsätzlich scheinen die Lokale allerdings nicht schlecht gelaufen zu sein – zumindest, wenn man die Schwarzgeld-Einnahmen hinzurechnet. Ein falscher Umgang mit Geld, der bei Inhabern eines Kontos ohne Schufa durchaus auch hin und wieder kommt, könnte entsprechend ein Grund für den finanziellen Abstieg sein.
Rentner in der Privatinsolvenz
Der 74-Jährige hat zwar sechs schwere Jahre vor sich, muss aber voraussichtlich nicht auf viel verzichten. Die Pfändungsfreigrenze von knapp über 1.000 Euro reicht zumeist aus, um die vollständige Rente zu erhalten. Um allerdings nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein, muss der 74-Jährige erst seine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro begleichen. Erst, sobald er das getan hat, kann der Restschuldbefreiung zugestimmt werden. Ein Girokonto ohne Schufa könnte helfen, jeden Monat einen kleinen Teil anzusparen, um die Schuld zu begleichen.
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