Scharfe Kritik am neuen Privatinsolvenzrecht
Das Privatinsolvenzverfahren dauert auch weiterhin in den seltensten Fällen weniger als sechs Jahre – die Verbraucherzentrale Dortmund kritisiert dies scharf.
Wer auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, um sich aus einer schwierigen Lage zu befreien, der ist keineswegs allein. Die meisten Menschen kämpfen mit dem Schicksal Schulden allerdings deutlich länger, als beispielsweise die maximale Länge eines Insolvenzverfahrens vermuten lässt. Die Verbraucherzentrale hat sich auf Grund dieser misslichen Situation dazu entschieden, einen Appel an die Regierung zu starten, am Privatinsolvenzverfahren erneut etwas zu verändern. Das Insolvenzverfahren, das bis zu sechs Jahre dauert, ist nämlich nur ein Teil des Schuldenabbaus. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die meisten Menschen mindestens zehn Jahre mit Schulden zu tun haben, in Extremfällen sogar bis zu 14 Jahre – hier ist ein erfolgreiches Privatinsolvenzverfahren bereits eingerechnet.
Privatinsolvenz endet eigentlich nie nach drei Jahren
Die Novelle des Privatinsolvenzrechts, die in Deutschland vor mehr als drei Jahren in Kraft getreten ist, kritisiert die Verbraucherzentrale Dortmund als wenig sinnvoll. Nicht einmal ein Prozent der beratenen Verbraucher konnte von dieser Option Gebrauch macht, heißt es aus der Ruhrmetropole. Ähnliche Zahlen weisen auch Beratungsstellen in vielen anderen Teilen von Deutschland vor, sodass es sich keineswegs um eine Ausnahme handelt. Doch auch das Ende des Insolvenzverfahrens nach fünf statt sechs Jahren – die zweite Neuerung – ist für viele Verbraucher kaum erreichbar. Aus Dortmund heißt es, dass voraussichtlich maximal zehn Prozent der Betroffenen die Insolvenz nach einer Leidenszeit von fünf Jahren beenden können. Die allermeisten Menschen müssen wohl auch in Zukunft mit sechs Jahren sogenannter Wohlverhaltensphase zurechtkommen.
Bis zu vier Jahre Nachwirkungen der Privatinsolvenz
Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer im ganzen Land, dass das Ende der Privatinsolvenz noch lange nicht mit einem Ende der Nachteile im Leben verbunden ist. Wer die Insolvenz hinter sich gebracht hat, der ist auf dem Papier zwar schuldenfrei, das allerdings heißt noch nicht viel. Es dauert nach Erfahrung der Verbraucherschützer bis zu vier Jahre, bis alle negativen Einträge bei Auskunfteien und in anderen Registern gelöscht sind. Erst dann kann für Verbraucher wieder ein normales Leben ohne große Nachteile durch die Schuldenvergangenheit beginnen. Auch deshalb entscheiden sich manche Verbraucher es gar nicht erst mit der Privatinsolvenz zu versuchen, sondern stattdessen lieber auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung zu setzen – die Folgen einer Privatinsolvenz sind einfach zu gravierend, wenngleich sie sich in manchen Situationen nicht vermeiden lässt.
Weitere Lockerung der Privatinsolvenz notwendig
Nicht nur die Verbraucherzentrale Dortmund, sondern auch viele andere Experten fordern deshalb, dass die Privatinsolvenz weiter gelockert werden muss, damit die Menschen eine Chance auf eine einfachere und schnellere Rückkehr in die Gesellschaft haben – besonders, wenn sie nur durch einen Schicksalsschlag wie die Arbeitslosigkeit oder den Tod eines nahen Angehörigen in die missliche Lage geraten sind. Gerade die Hürde für das Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren, die aktuell bei 35 Prozent der Gesamtschulden sowie zusätzlich der gesamten Verfahrenskosten liegt, ist nach Meinung vieler Experten viel zu hoch. Genau hier gilt es anzusetzen, damit Verbraucher in Zukunft eine schnellere Chance haben, um in die Gesellschaft zurückzukehren und nicht ein ganzes Jahrzehnt ihres Lebens an die Schulden verlieren.
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