07.05.2017
Schichtzuschläge bei einer Privatinsolvenz sind nicht pfändbar
Mit einem Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung ist man für den Kampf gegen die Schulden bestens aufgestellt. Wer auf die Kombination dieser beiden Produkte setzt, macht viel richtig. Doch es gibt noch einen weiteren Trick, um sich das Leben während der Privatinsolvenz zu vereinfachen: Nacht- und Sonderschichten! Wer sich für das Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung entscheidet, der macht vieles richtig. Die Kombination der beiden Produkte sorgt oft dafür, dass die Privatinsolvenz eine deutlich einfachere Sache wird. Doch wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, der hat vielfach noch eine weitere Möglichkeit, um sich das Leben einfacher zu machen: Sonderschichten. Das Insolvenzrecht ist nämlich so geregelt, dass Einnahmen aus Sonderschichten nicht gepfändet werden können. Das führt dazu, dass man sich finanziell ein angenehmes Polster schaffen kann, wenn man sich hin und wieder für Sonderschichten freiwillig meldet. So kann das Leben während einer Privatinsolvenz ein ganzes Stück angenehmer werden.Pfändungsfreigrenze von knapp über 1.000 Euro im Monat
Die Pfändungsfreigrenze im Privatinsolvenzrecht liegt derzeit bei knapp über 1.000 Euro im Monat. Diese Grenze gilt für Singles, die keine Unterhaltspflicht haben. Wer verheiratet ist, Kinder hat oder Unterhalt bezahlen muss, darf sich über einen größeren Freibetrag freuen. Generell gelten die Freibeträge immer netto. Das heißt konkret: Wer beispielsweise 2.000 Euro netto im Monat verdient, der darf knapp über 1.000 Euro behalten und muss den Rest an den Insolvenzverwalter abtreten. Das nach der Pfändungsfreigrenze übrige Geld kann man sich dann beispielsweise auf ein Konto ohne Schufa auszahlen lassen und dort für die täglichen Ausgaben oder möglicherweise Ansparungen verwenden. Viel übrig bleibt nach Mietzahlungen sowie Ausgaben für Lebensmittel meist allerdings leider nicht, sodass es mit dem Sparen nicht weit her ist.Schichtzuschläge können nicht gepfändet werden
Wer auf ein Produkt wie das Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der weiß: Im Kampf gegen die Privatinsolvenz zählt jeder Cent. Gerade deshalb ist es ratsam, ein bisschen Geld auf einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa anzusparen. Doch wie soll das funktionieren mit einer geringen Pfändungsfreigrenze, die gerade einmal so zum Überleben reicht? Die Antwort darauf ist gar nicht so schwierig: Im Privatinsolvenzrecht gibt es nämlich einen kleinen Trick! Wer bei seinem Arbeitgeber die Möglichkeit hat, in Sonderschichten zu arbeiten, der sollte diese Möglichkeit unbedingt in Anspruch nehmen. Schichtzuschläge sind von der Pfändung während einer Privatinsolvenz nämlich komplett ausgenommen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn wer ausschließlich Sonderschichten arbeitet und einen entsprechenden Arbeitsvertrag hat, fällt möglicherweise nicht unter diese Ausnahmeregelung. Vielmehr geht es um zusätzliche oder gelegentliche Sonderschichten am Wochenende oder über Nacht.Mehr Geld auf dem Konto durch Sonderschichten
Für jeden, der sich die eigene Kasse ein wenig aufbessern will, ist diese Möglichkeit allerdings ideal. Natürlich muss man dafür einen Arbeitgeber haben, der Sonderschichten anbietet. Bei vielen größeren Arbeitgebern ist das aber zumindest auf Anfrage kein Problem. Diese Chance sollte man nutzen, denn es lohnt sich. Der zusätzliche pfändungsfreie Betrag kann das Leben deutlich einfacher machen. Möglicherweise kann man durch diesen sogar anfangen, ein kleines Polster auf dem Konto ohne Schufa anzusparen – später kann das sehr hilfreich sein!Hier finden sie weitere interessante News.