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Schneller und einfacher an die Schufa-Selbstauskunft

Die Schufa-Selbstauskunft macht es möglich, gespeicherte Daten bei der Schufa einzusehen. Seit Kurzem ist die Beantragung dieser für Verbraucher einfacher.

Wer auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzt, der hatte fast immer auch schon einmal mit der Schufa zu kämpfen. Gerade wer bei der Bonität mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, sollte regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft anfordern. Bislang war dies ein recht komplexer Prozess, doch durch die DSGVO ist es für Verbraucher deutlich einfacher geworden, an eine Schufa-Selbstauskunft zu kommen. Diese heißt zudem seit Ende Mai auch anders und trägt seitdem den komplett sperrigen Namen „Kopie der personenbezogenen Daten nach Artikel 15 EU-Datenschutz-Grundverordnung (beziehungsweise Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz)“. Dieses Ungetüm von Namen sollte man entsprechend auch auf der Webseite der Schufa suchen, um auch den richtigen Antrag zu finden.

Selbstauskunft direkt auf der Webseite beantragen

Bislang war es für die Beantragung der Schufa-Selbstauskunft notwendig, dass Verbraucher online den Antrag auf der Schufa-Webseite suchen und diesen danach ausdrucken und ausfüllen. Die Arbeit war damit allerdings noch lange nicht getan, denn zusätzlich zum Antrag war auch eine doppelseitige Kopie des Personalausweises erforderlich, um an die Auskunft zu kommen. Gesammelt mussten diese Dokumente dann per Post an die Schufa gesendet werden. Dies ist mittlerweile nicht mehr notwendig, denn seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist es möglich, den kompletten Antrag im Internet auszufüllen. Das Ausdrucken fällt damit weg, wodurch es für Verbraucher mittlerweile deutlich schneller geht, an den gewünschten Antrag zu kommen. Ausfüllen muss man dabei im Internet nur einige Felder, etwa zum eigenen Namen, der Adresse oder dem Geburtsdatum.

Personalausweiskopie ist nicht mehr notwendig

Früher war es für Verbraucher notwendig, dass sie eine Personalausweiskopie zum Antrag hinzufügen. Dies ist nun nicht mehr der Fall, wodurch es für alle Verbraucher deutlich simpler wird, an die gewünschten Informationen zu kommen. Inhaber eines Girokontos ohne Schufa und andere Verbraucher sollten sich dabei nicht verunsichern lassen: Es gibt beim neuen Antrag noch immer ein Feld zum Hochladen eines Personalausweisdokuments. Dieses ist allerdings kein Pflichtfeld, sodass man den Antrag auch ganz einfach ohne die Kopie abschicken kann. Dass es das Feld dennoch gibt, hat einen Grund: Wer kürzlich umgezogen ist oder bei wem sich die Daten aus anderen Gründen (z.B. einer Ehe) geändert haben, kann ohne eine Personalausweiskopie nicht eindeutig zugeordnet werden. Trifft dies zu, sollte man die Ausweiskopie auch zukünftig hinzufügen. Ansonsten muss man das Dokument nachreichen, was meist zu größeren Verzögerungen führt.

Zusendung der Selbstauskunft erfolgt weiterhin postalisch

Wer nun allerdings die Hoffnung hat, dass die gesamte Abwicklung in Zukunft online läuft, hat sich leider getäuscht. Die Selbstauskunft wird auch in Zukunft per Post zugeschickt. Zwar bietet die Schufa auch in Zukunft einer Online-Auskunft, diese bleibt allerdings kostenpflichtig. Wer die kostenlose Variante beantragt, erhält auch in Zukunft einen Brief. Das mag im ersten Moment nicht allzu praktisch wirken, doch den schnelleren Online-Antrag dauert die Zusendung der Selbstauskunft allerdings deutlich weniger lang als bislang. Zudem ist eine Zusendung per Post natürlich auch in Zukunft wichtig, um einen guten Datenschutz zu gewährleisten – online müsste man sich ansonsten ja erst einmal identifizieren, wodurch wiederum eine Personalausweiskopie oder ähnliches notwendig wäre. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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