Schnellerer Neustart nach der Privatinsolvenz
Die Rückkehr in ein normales Leben nach der Privatinsolvenz ist aktuell sehr langwierig – dank eines neuen Urteils könnte es sich ändern.
Privatinsolvenz ist kein Ende - eher ein Neustart
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Ohne Frage ist eine Privatinsolvenz nie ein leichtes Schicksal, denn in den meisten Fällen sind es Schicksalsschläge oder kleine Fehler, die einen finanziell in Schwierigkeiten bringen. Wie schnell es gehen kann, weiß auch manch Inhaber von einem Produkt wie dem Girokonto für jeden, der den schwierigen Prozess durchmachen musste. Durch eine Stärkung der Verbraucherrechte und ein weniger langwieriges Insolvenzverfahren wurden zuletzt immerhin schon einige Verbesserungen angestoßen – wichtig ist nun, dass auch die Rückkehr in die Normalität schneller geht.
Restschuldbefreiung ist nur der erste Schritt
Das Problem ist dabei in Deutschland weiterhin, dass die Restschuldbefreiung nicht mehr ist als ein erster Schritt. Das gilt insbesondere insofern, als mit dem Ende der Privatinsolvenz noch einmal ein Eintrag in die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse und in die Bonitätsauskunft erfolgt. Grundlegend ist der Eintrag positiv, zeigt er doch den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens. Doch die Folgen sind keineswegs auf derselben Ebene zu sehen, denn die Interpretation von Schufa und anderen weicht ab. Hier wird das Ende des Insolvenzverfahrens als Makel gesehen, da dadurch konstituiert wird, dass zuvor überhaupt eine Privatinsolvenz notwendig war. Die Restschuldbefreiung ist auf dem steinigen Weg zurück in die Normalität also nicht mehr als ein erster Schritt.
Langes Warten auf einen fairen Neustart
Besonders problematisch ist das, weil der Neustart in das Leben nach den Schulden dadurch unnötig erschwert wird. Im öffentlichen Schuldnerverzeichnis wird der Datensatz immerhin nur sechs Monate gespeichert, danach kann niemand mehr die Schuldenvergangenheit des jeweiligen Verbrauchers einsehen – das Insolvenzverfahren ist damit Vergangenheit. Doch bei der Schufa sieht das ganz anders aus, sie speichert den Eintrag über die absolvierte Privatinsolvenz ab deren Ende noch einmal für drei weitere Jahre. Inklusive des Verfahrens und der Vorbereitung sind Verbraucher so bis zu zehn Jahre gebrandmarkt und können vielfach kaum oder gar nicht am Wirtschaftsleben teilhaben.
Gericht stellt Praxis der Schufa infrage
Doch es gibt Hoffnung für all diejenigen, die das Insolvenzverfahren hinter sich gebracht haben und auf einen schnellen Neustart bauen. Das OLG Schwesig hat in einem neuen Urteil entschieden, dass die Schufa die Daten nicht für drei Jahre speichern darf und dafür auch kein berechtigtes Interesse habe. Damit muss die Auskunftei die Daten ebenfalls nach sechs Monaten löschen, womit Verbraucher schneller wieder an eine „grüne“ Schufa kommen. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, weitere Entscheidungen in anderen Instanzen könnten folgen. Dennoch deuten sich Verbesserungen für Betroffene an – ein wichtiger Schritt.
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