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Schufa-Einträge bei einem Disput mit Händlern

Schufa-Einträge sind schneller erstellt als viele denken. Deshalb ist es wichtig, dass man bei Disputen mit Händlern schnell und richtig reagiert.

Die Bonität ist für mehrere Millionen Menschen in Deutschland ein Problem. Das hat keineswegs immer und in jeder Situation damit zu tun, dass Verbraucher ihre Kredite nicht mehr bezahlen könnten oder hoch verschuldet sind. Immer wieder kommt es nämlich vor, dass Schufa-Einträge komplett falsch oder zumindest aus falschen Umständen entstehen. Das gilt auch in der Welt des Versandhandels, in der Forderungen von Händlern häufig über Inkasso Unternehmen eingetrieben werden. Diese drohen nicht nur mit einem Schufa-Eintrag, sondern sorgen vielfach auch dafür, dass dieser zur Realität wird. Immer wieder stellt sich dabei die Frage: Dürfen die das überhaupt und wann handelt es sich um einen berechtigten Eintrag?

Versandhändler setzen eine Zahlungsfrist

Wer etwas im Versandhandel bestellt, muss meist mit einer gewissen Zahlungsfrist rechnen. Wer beispielsweise auf Rechnung bezahlt, sollte diese meist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware ausgleichen. Erfolgt dieser Ausgleich nicht, folgt meist eine Mahnung. Meist gibt es danach noch eine zweite Mahnung. Spätestens hier wird es kritisch, denn nach der zweiten Mahnung kann theoretisch bereits ein Schufa-Eintrag erfolgen. Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn ein Inkassounternehmen an eine Zahlung erinnert. In diesem Fall muss man ziemlich sicher damit rechnen, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen kann. Hier sollte man auch zwingend auf den Wortlaut achten, denn ein Mahnschreiben, das mit einem Schufa-Eintrag droht, muss diesen auch konkret erwähnen. Doch was passiert eigentlich, wenn man die Forderung bestreitet?

Schwieriger Prozess bei bestrittenen Forderungen

Eine Forderung und damit auch eine Mahnung und ein Schufa-Eintrag sind natürlich nur dann berechtigt, wenn eine versprochene Leistung seitens eines Händlers auch wirklich erbracht wurde. Hier gibt es immer wieder Fälle, die zu Problemen führen. Ein Beispiel ist die Lieferung einer zwar korrekten Ware, die aber in einer anderen Farbe als bestellt daherkommt. Auch Qualitätsmängel sind immer wieder ein typischer Streitpunkt. In Fällen wie diesen halten Verbraucher oft die Zahlung zurück, um den Händler zu einer neuen Lieferung oder einem Austausch zu bewegen. Wenn man sich hier allerdings nicht einigen kann, muss man mit Problemen rechnen. Stellt sich der Händler quer und schickt weitere Mahnungen oder schaltet ein Inkassounternehmen ein, muss man auch mit einem Schufa-Eintrag rechnen, wenn man die Rechnung dennoch nicht bezahlt. Einzig eine Einigung mit dem Händler kann dies verhindern.

Gang vor Gericht und Hilfe vom Anwalt

Um in einer solchen Situation die eigene Bonität zu schützen, muss man den Disput entweder vor Gericht klären oder auf einen Anwalt setzen. Das ist auch dann noch möglich, wenn ein Schufa-Eintrag bereits vorgenommen wurde. Theoretisch ist eine Löschung eines solchen nämlich möglich, zumindest wenn man nachweisen kann, dass dieser aus einer Forderung stammt, die rechtlich nicht korrekt ist. Der Fall wäre das beispielsweise bei einer mangelhaften Lieferung eines Händlers. Der Nachweis ist hier aber immer wieder schwer zu erbringen und ohne Hilfe eines Anwalts ist die Löschung oft äußerst kompliziert. Auch wer im Recht ist, hat es rund um die Schufa also leider nicht immer ganz leicht, rechtliche Möglichkeiten gibt es zum Glück aber immer.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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