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Trennungen führen zu komplizierten Situationen

Von einer Überschuldung sind oft nicht nur Einzelpersonen, sondern gleich ganze Familien und Ehepaar betroffen. Das hat zur Folge, dass es vielfach Probleme gibt, wenn es darum geht, die Schulden bei einer Trennung aufzuteilen. Gerichtsurteile geben da zwar eine Hilfestellung, sind aber keineswegs immer eindeutig. Schulden sind oft ein Einzelfallproblem. Ein Girokonto ohne Schufa wird häufig von Einzelpersonen in Anspruch genommen. Das heißt aber noch nicht, dass nicht mehr als eine Person dahintersteht. Relativ häufig kommt es sogar vor, dass nicht nur eine Einzelperson, sondern ein Pärchen oder gleich eine ganze Familie in den Schuldensumpf hineingezogen wird. Problematisch ist das insbesondere dann, wenn die Beziehung wegen einer Überschuldung zu Bruch geht. In diesen Fällen ist es oft kaum möglich, zu klären, wer für die Schulden haften muss. Das führt oft zu bizarren Situationen, die sich nur vor Gericht klären lassen können. Oft stecken am Ende beide Partner in einer finanziellen Zwickmühle.

Trennung belastet die Finanzen

© John Valenti | Dreamstime Stock Photos

Wer Schulden hat, sich aber dennoch vom eigenen Partner trennen will, der sollte dabei zwingend beachten, dass eine Trennung immer finanzielle Nachteile mit sich bringt. Zwei Wohnungen statt nur einer und zudem doppelte Kosten für die tägliche Lebensführung. Eine Trennung ist oftmals sogar der Auslöser für eine Überschuldung. Wer alleine lebt und auf ein Konto ohne Schufa setzt, der hat oft eine Trennung hinter sich. Doch wenn es einfach nicht mehr läuft, kann man eine Trennung nicht einfach umgehen. Deswegen sollte man sich darüber informieren, was mit möglichen finanziellen Belastungen passiert wenn man sich trennt. Die Rechtslage dabei ist nämlich äußerst undurchsichtig. Wer sich nicht auskennt, der kann schnell über den Tisch gezogen werden.

Schulden werden gewöhnlich geteilt

Bei Eheleuten werden Schulden im Normalfall aufgeteilt. Wenn sich ein Pärchen in diesem Fall trennt, kann es aber auch dabei zu Ausnahmefällen kommen. Schulden, die durch den täglichen Lebenswandel, also etwa Miete, den Kauf von Lebensmitteln oder Einkäufen für die Kinder angefallen sind, müssen beide Partner sich zwingend teilen. Geht es aber um Luxusgüter, die sich nur ein Partner gekauft hat (auf einem möglichen Kreditvertrag also auch allein steht), werden die Schulden in den meisten Fällen nicht getrennt. Das gilt beispielsweise für Schmuck, kann aber durchaus auch für übergroße Fernseher oder ähnliches gelten. Wer sich also mit Luxusgütern eingedeckt hat und hofft, die Schulden auf den Partner abzuwälzen, steht oft im Regen. Vielfach können dann nur noch eine Schuldnerberatung und ein Girokonto ohne Schufa helfen.

Ohne Ehe meistens keine Schuldenteilung

Wer dagegen nicht verheiratet ist, der muss gewöhnlich auch die Schulden nicht teilen. Eine Ausnahme sind allerdings auch hier gemeinsam unterschriebene Verträge. Baut ein Pärchen beispielsweise ein Haus und hat dafür gemeinsam einen Kredit aufgenommen, müssen auch beide Seiten die Kreditraten abstottern – selbst bei einer Trennung, die dazu führt, dass nur noch eine Hälfte in der Immobilie wohnt. Komplizierter wird die Situation allerdings dann, wenn nur eine der beiden Partner Geld verdient. In solchen Fällen ergibt sich bei einer Ehe meist eine Unterhaltspflicht, die auch dazu führen kann, dass ein Partner einen größeren Teil der Schulden übernehmen muss. Wer sich vor einer solchen Situation sieht, der sollte zwingend eine Schuldnerberatung aufsuchen und möglichst auch auf ein Produkt wie das Konto ohne Schufa setzen.  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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