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Überbrückungshilfe III - Was ändert sich?

Nach den vielen Hilfen vom Staat kommt im Februar 2021 die Überbrückungshilfe III. Aber was ändert sich gegenüber der zweiten Phase? Wir haben es für Sie kurz zusammengefasst.

Überbrückungshilfe III - Besser und einfacher als vorher?

"Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert."

So heißt es auf der Homepage des Bundesfinanzministerium. Wir haben die Informationen kurz für Sie zusammengefasst.

Ab wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann ab dem Februar 2021 gestellt werden. Ebenso fällt die Abschlagszahlung auf den Februar. Aktuell starten die regulären Auszahlungen im Monat März 2021.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmen, welche in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 erlitten. Es wird immer für den betreffenden Monat beantragt.

Beispiel: Januar 2021 wird verglichen mit Januar 2019

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen keinen Verlust von mindestens 30 Prozent in den einzelnen Monaten zu verzeichnen haben, dann werden Sie nicht gefördert. Es ist möglich, dass Sie nur einzelne Monate gefördert bekommen. Beispielsweise bekommen Sie den Januar, Februar, März und April 2021 gefördert, aber den Mai und Juni 2021 nicht mehr, weil das Geschäft wieder läuft bzw. Sie weniger Verlust in Kauf nehmen mussten.

Wichtig: Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen mehr als 750 Millionen Euro im Jahr Umsatz erwirtschaften, fallen Sie aus der Förderung raus.

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wenn Sie die Neustart-Hilfe beantragen wollen, dann können Sie den Antrag direkt stellen und dazu von der Steuererklärung das ELSTER-Zertifikat nutzen. Dies können Sie auch über die o.g. Plattform machen.

Sonstige Förderungen können von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigten Buchprüferin oder einem Buchprüfer gestellt werden.

Wie lange ist der Förderzeitraum?

Aktuell werden die Monate November und Dezember 2020, sowie der Januar 2021 bis Juni 2021 gefördert.

Kann ich die Förderung mit der November- bzw. Dezemberhilfe kombinieren?

Nein, es ist nicht möglich diese Förderung zu kombinieren. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen der Fixkostenhilfe und der Kleinbeihilfen-Regelung?

  • Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
    1.800.000 Euro > Kein Kosten entstehen.
  • Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
    10.000.000 > Müssen Fixkosten entstehen.
    Es müssen fixe Kosten entstehen und diese können bis zu 90 Prozent geltend gemacht werden.

Wie berechnen sich die förderfähigen Fixkosten?

Höhe der Zuschüsse:
Umsatzrückgang von 30-50 Prozent > 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet
Umsatzrückgang von 50-70 Prozent > 60 Prozent -"-
Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent > 90 Prozent -"-

Was sind Fixkosten?

Dafür gibt es einen Musterkatalog. Hier finden Sie einen kurzen Auszug:

  • Mieten und Pachten
  • Grundsteuer
  • häusliches Arbeitszimmer
  • Zinsaufwendung
  • Versicherung
  • Umbau-Maßnahmen > für Hygienekonzept mit 20.000 Euro im Monat
  • Investition für Digitalisierung
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung
  • Personalaufwand (nicht Kurzarbeit) bis zu 20 Prozent
  • Marketing- und Werbungskosten

Was zählt als förderfähige Kosten?

Beispielsweise sind damit die Investitionen in Digitalisierung (Aufbau und Erweiterung des Online-Shops usw.) unter der Rubrik Hygienemaßnahmen untergeordnet und können als Fixkosten angegeben werden. Dafür können bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet werden.

Sonderregelung für Einzelhandel:

Wenn Sie Saisonware verkaufen, sollen Sie auf den Kosten nicht sitzenbleiben. Das Gleiche gilt für verderbliche Waren oder Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Hier können diese Waren zu 100 Prozent als Fixkosten abgeschrieben werden.

Aber es gibt eine Voraussetzung: Im Jahr 2019 müssen Sie einen Gewinn erwirtschaftet haben und im Jahr 2020 erlitten Sie einen Verlust. Zusätzlich müssen Sie direkt von der "Schließungsanordung" betroffen sein. Die Unternehmen sind zu deiner Dokumentations- und Nachweispflicht verpflichtet.

2021-01-20-aktuelle-corona-hilfen

Was ist mit der Neustarthilfe für Soloselbstständige gemeint?

Soloselbstständige können sich zwischen der Neustarthilfe (einmalige Betriebskostenpauschale) oder der o.g. Einzelerstattung von Fixkosten entscheiden.

Wer ist Solo-Selbstständiger?

Haben Sie im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, dann zählen Sie zu den Solo-Selbstständigen. Wenn Sie zusätzlich im Angestelltenverhältnis sind, dann müssen Sie mehr mit der Selbstständigkeit verdienen. Zu den Solo-Selbstständigen zählen auch Schauspieler und Schauspielerinnen (unständig Beschäftigte).

Wann erhalte ich die volle Betriebskostenpauschale?

Sollte Ihr Umsatz Januar bis Juni 2021 im Vergleich zu den Monaten im Jahr 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen sein.

Wie rechne ich mir die Betriebskostenpauschale aus?

Als Erstes nehmen Sie Ihren Gesamtumsatz 2019. Ein Viertel von diesem Umsatz wäre die Neustarthilfe. Diese Hilfe ist keine monatliche Auszahlung, sondern wird nur einmalig ausgezahlt!

Beispiel: Umsatz 2019 = 20.000 Euro
Referenzsumme = 20.000 Euro (Umsatz 2019) x 50 % = 10.000 Euro
Neustarthilfe = 10.000 Euro (Referenzsumme) x 50 % = 5.000 Euro
Kurz und knapp: 20.000 x 25 % = 5.000 Euro Neustarthilfe

Wie hoch kann die Neustart-Hilfe maximal sein?

Diese darf einen Höchstbetrag von 7.500 Euro nicht übersteigen. Das heißt, der maximale Umsatz 2019 liegt bei 30.000 Euro. Auch wenn Sie mehr Umsatz erwirtschaftet haben, können Sie maximal 7.500 Euro gefördert bekommen.

Gut zu wissen: Dieser Betrag wird Ihnen als Vorschuss ausgezahlt und ist einmalig.

Muss dieser Betrag zurückgezahlt werden?

Das kann passieren. Je nachdem was sich im Rahmen der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III im Gesamtbetrag (relevante Umsätze und Kosten) ergibt. Kann eine Nachzahlung oder Rückzahlung erfolgen.

Beispiel
Jahr 2019 > Umsatz im Januar bis Juni von 30.000 Euro davon 50 Prozent > 15.000 Euro Referenzsumme
Die Neustart-Hilfe muss bis zu 40 Prozent der Referenzsumme nicht zurückgezahlt werden:
d.h.: 40 Prozent von 15.000 Euro = 6.000 Euro

Jahr 2021 > In den sechs Monaten Januar bis Juni > erwirtschaftet sich ein Umsatz von 6.000 Euro > dann müssen Sie nichts zurückzahlen

  • erwirtschaften Sie 7.500 Euro > 10 Prozent v. 7.500 Euro > 750 Euro müssen zurückgezahlt werden
  • erwirtschaften Sie 9.000 Euro > 20 Prozent v. 7.500 Euro > 1.500 Euro müssen zurückgezahlt werden

Tipp: Versuchen Sie den Kunden per Rechnung im Juli bezahlen zu lassen, damit Ihr Umsatz die 40 Prozent nicht übersteigt.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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