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Übergangsfrist für SEPA soll um sechs Monate verlängert werden

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes im Massenzahlungsverkehr sieht vor, dass ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format bearbeitet werden können und dürfen. Da ein nicht unerheblicher Teil der Beteiligten wie Banken, Unternehmen oder Verbraucher allerdings auch jetzt noch nicht auf den SEPA-Standard eingestellt sind und noch viele Vorbereitungen getroffen werden müssen, schlug die Europäische Kommission jetzt eine Verlängerung der Übergangsfrist um sechs Monate vor. Diese sechs Monate haben allerdings keinen Einfluss auf die SEPA-Umstellung zum 1. Februar 2014.

SEPA-Stichtag bleibt der 1. Febraur 2014

SEPA kommt, und zwar am 1. Februar 2014. Der durch die SEPA Verordnung festgesetzte Stichtag ist und bleibt der Tag, an dem der Zahlungsverkehr im Euro-Raum vereinheitlicht wird. Verbraucher, Unternehmen und Banken profitieren von diesen Änderungen vor allem in der Weise, dass es einheitliche und standardisierte Verfahrenswege auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Zudem können sie schneller und günstiger abgewickelt werden.

Vorschlag: Übergangsfrist um sechs Monate verlängern

Bisher sieht die Verordnung vor, dass ab dem 1. Februar keine anderen Überweisungen und Lastschriften als die im SEPA-Format bearbeitet werden dürfen. Da allerdings nicht nur auf dem deutschen Markt noch immer erhebliche Lücken in der Umstellung auf SEPA bestehen, da viele vor allem kleinere und mittlere Unternehmen den SEPA-Standard noch nicht umgesetzt haben, schlug die EU-Kommission gestern vor, die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August 2014 zu verlängern. Das bedeutet im Klartext, dass Institute, Unternehmen und Verbraucher binnen dieser Zeit auch die bisherigen Überweisungs- und Lastschriftformate nutzen können. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die die herkömmlichen Zahlungsverfahren anwenden, dafür nicht bestraft werden. Zudem haben die noch im Verzug stehenden SEPA-Beteiligten weiterhin Zeit, sich auf den Standard ein- und umzustellen. Das Risiko, dass ab dem 1. Februar Zahlungen und Transaktionen abgewiesen werden und es zu Zahlungsausfällen oder sogar einem Überweisungschaos kommt, ist damit ausgeschlossen. Bisher handelt es sich lediglich um einen Vorschlag der EU-Kommission, der jetzt noch vom Rat und dem Parlament verabschiedet werden muss. Sollte das erst nach dem 1. Februar 2014 erfolgen, gilt der Vorschlag rückwirkend ab dem 31. Januar 2014.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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