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Überschuldete Firmen müssen weiter nicht in die Insolvenz

In den kommenden Monaten droht eine Insolvenzwelle in Deutschland – zumindest in der Theorie, denn die Bundesregierung hat eine Aussetzung der üblichen Regeln verlängert.

In Deutschland gibt es mit Blick auf Insolvenzen von Unternehmen einige klare Regeln. Normalerweise müssen Unternehmen spätestens drei Wochen nach dem Eintreten von Insolvenzgründen, also etwa einer Zahlungsunfähigkeit der Firma, einen Insolvenzantrag stellen. Sofern das nicht erfolgt, macht die Geschäftsführung sich strafbar. Doch in der Krise rund um das Coronavirus gelten hier andere Regeln.

Insolvenzpflicht bis Ende des Jahres ausgesetzt

Eigentlich war vorgesehen, dass die Pflicht zur Insolvenzmeldung für Unternehmen bis Ende September ausgesetzt wird. Damit sollte Firmen geholfen werden, die in der Krise mit Problemen zu kämpfen hatten, aber eigentlich gesund sind. Eben jene Regelung hat die Bundesregierung nun bis Ende des Jahres verlängert, womit Unternehmen auch weiterhin nicht in die Insolvenz müssen – selbst wenn die Finanzen sich weiterhin verschlechtern. An eben jener Regelung gibt es durchaus Kritik, denn die Ausnahme bezieht sich keineswegs nur auf Unternehmen in Branchen, die vom Coronavirus besonders betroffen sind. Vielmehr ist die Insolvenzpflicht über alle Branchen hinweg ausgesetzt, womit auch weniger stark betroffene Unternehmen geschützt werden.

Unternehmen werden länger am Leben gehalten

Aus verschiedenen Bereichen gibt es an der Neuregelung Kritik, denn ob die Maßnahme den betroffenen Firmen wirklich helfen wird, gilt als fraglich. Wenn aktuell Insolvenzgründe vorliegen, ist davon auszugehen, dass sich daran in den nächsten Monaten nur wenig ändern wird. Das bedeutet konkret, dass die Firmen einfach nur später in die Insolvenz müssen, weil sie durch die neue Gesetzeslage geschützt werden. Die Rede ist deshalb auch immer wieder von Zombieunternehmen, die vom Staat sozusagen künstlich am Leben gehalten werden. Für Arbeitnehmer ist die Regelung dagegen zumindest kurzfristig positiv, denn weniger Unternehmensinsolvenzen bedeuten üblicherweise auch weniger Arbeitslosigkeit.

Insolvenzwelle Anfang des neuen Jahres erwartet

Mittelfristig allerdings dürften auch Arbeitnehmer nicht mehr von der Regelung profitieren. Anfang des kommenden Jahres rechnen Experten mit einem Auslaufen der Aussetzung mit einer relevanten Insolvenzwelle. Diese könnte keineswegs nur Unternehmen betroffen, die dann in die Insolvenz müssen, sondern auch Privatpersonen, die von entsprechenden Insolvenzen betroffen sind. Eine größere Insolvenzwelle könnte innerhalb weniger Wochen oder Monate für einen enormen Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. Es ist damit schon fast sicher davon auszugehen, dass bei einem Ende der aktuellen Regelung viele Menschen ihren Job verlieren werden – und dann auf Unterstützung von einer Schuldnerberatung und einem Girokonto ohne Schufa angewiesen sein werden, um selbst eine Insolvenz zu verhindern. Fraglich ist eigentlich nur, wann dieser Zeitpunkt kommt und ob die Ausnahmeregelung noch einmal verlängert wird. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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