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Urteilsspruch: Schichtzulagen sind pfändungssicher

Ein aktuelles Urteil stärkt die Rechte all derjenigen, die mit Überschuldung zu kämpfen haben. Wer sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, dessen Schichtzulagen können nicht gepfändet werden – auch dann nicht, wenn bereits ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Wer versucht, mit einem Girokonto ohne Schufa einen kleinen Betrag anzusparen, der wird über dieses Urteil mehr als erfreut sein.

© Photoeuphoria | Dreamstime Stock Photos

Wer auf ein Konto ohne Schufa setzt und gleichzeitig in einem Privatinsolvenzverfahren steckt, der weiß wie schwierig es ist, einen kleinen Betrag anzusparen, um das Privatinsolvenzverfahren nach neuer Rechtslage etwas früher zu beenden. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg stärkt nun die Rechte der Schuldner. Profitieren können davon all diejenigen, die auch während einer Privatinsolvenz oder einer starken Überschuldung, bei der bereits Pfändungsansprüche existieren, noch einen Arbeitsplatz haben. Vom Urteil betroffen sind die Arbeitnehmer, die entweder eine Schicht- oder eine Schmutzzulage erhalten. Wie das ALG urteilt, kann diese nicht gepfändet werden. Das gilt, so die Richter, unter anderem für Nachtarbeits-, Feiertags- und Sonntagszuschläge. Begründet wurde das Urteil auf die Paragrafen 850 a Nr. 3 ZPO und 400 BGB. Kläger gewinnt und darf sparen Im konkreten Fall hatte ein Schuldner geklagt, der Schichtzuschläge aus einem Wechselschichtarbeitsverhältnis einbehalten hatte. Die Treuhänderin, die das Insolvenzverfahren des Schuldners begleitet hat, forderte dagegen die Überweisung eben jener Summen. Diese allerdings hielt der Schuldner zu Recht zurück, wie bereits in der Vorinstanz entschieden wurde. Der Betroffene darf seine Schichtzuschläge also beispielsweise auf ein Konto ohne Schufa überweisen lassen und somit einen kleinen Betrag ansparen. Das Urteil des Arbeitsgerichtes allerdings wurde angefochten, sodass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ins Spiel kam. Eben jenes hat nun ein Grundsatzurteil gefällt, an dem sich auch andere Schuldner orientieren können. Das Landesarbeitsgericht betonte dabei, dass die Schmutz- und Erschwerniszulagen immer, also unabhängig vom Grad der Erschwernis der Arbeit, pfändungssicher seien. Urteil hat positive Folgen für alle Schuldner [caption id="attachment_660" align="alignleft" width="147"]© Jyothi | Dreamstime Stock Photos © Jyothi | Dreamstime Stock Photos[/caption] Das Urteil der zweiten Instanz hat positive Folgen für alle Schuldner in Deutschland. Wer von einem ähnlichen Fall betroffen ist, der kann sich zukünftig auf die Entscheidung der Berliner Richter berufen. Eine Anfechtung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird es nach dem Stand von heute nicht geben, wodurch Schuldner sich in Zukunft wohl darauf freuen können, dass sie ihre Schichtzulagen immerzu einbehalten können. Eine Privatinsolvenz, in der ein Girokonto ohne Schufa oft das wichtigste Vertrauensverhältnis im finanziellen Sinne darstellt, lässt sich so deutlich leichter ertragen. Bevorzugt werden durch das Urteil nämlich insbesondere diejenigen, die hart arbeiten, um die Verschuldung hinter sich zu lassen. Wer sich während einer Privatinsolvenz beispielsweise oft für die Nachtschicht einteilen lässt, der kann seine Überschuldung deutlich schneller abbauen. Arbeitswille während einer Privatinsolvenz soll gefördert werden So hatten die Richter beim Urteilsspruch sicherlich auch den Hintergedanken, dass der Arbeitswille eine entscheidende Rolle bei einem Insolvenzverfahren spielen soll. Wer sich anstrengt, so lässt sich aus dem Urteil herauslesen, der soll Vorteile haben. Diese kann er in Verbindung mit einem Girokonto ohne Schufa möglicherweise schon recht bald ummünzen. Dank des neuen Privatinsolvenzrechts kann ein Verfahren bereits nach drei oder fünf Jahren statt bisher nach sechs Jahren beendet werden. Nötig sind dafür allerdings höhere Rückzahlungsgrenzen. Durch Schichtzuschläge, die auf einem Konto ohne Schufa angespart werden, lassen sich diese deutlich einfacher erreichen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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