Verbraucherschützer fordern modifizierte Privatinsolvenz
Schnelle und effektive Antworten auf die aktuelle Krise sind entscheidend – entsprechend lohnt ein Blick auf einen guten Vorschlag eines Verbraucherschützers.
Die Privatinsolvenzzahlen in Deutschland sinken seit Jahren, weswegen das Verfahren bei der Entschuldung fast schon ein wenig an Bedeutung verloren hat. Dies liegt auch daran, dass viele überschuldete Verbraucher mittlerweile auch auf andere Wege setzen, um ihre Finanzen wieder auf Vordermann zu bringen – möglich ist das etwa mit einer Schuldnerberatung und einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa von Global-Konto. Doch in der aktuellen Krise wird die Privatinsolvenz wieder zu einem deutlich relevanteren Thema.
Privatinsolvenz könnte Millionen Menschen betreffen
Dass das Coronavirus für enorme wirtschaftliche und auch persönliche Verwerfungen sorgt, steht außer Frage. Noch allerdings konnte keiner so recht absehen, wie genau die Folgen für die Menschen aussehen, die hinter der Wirtschaft stehen. Mittlerweile wird aber immer klarer: Die finanzielle Situation wird für Millionen Deutsche schon sehr bald sehr ernst, denn trotz Hilfsprogrammen und Krediten, sind gravierende Folgen für die Einzelnen nicht mehr von der Hand zu weisen. Mittlerweile wird auch spekuliert, dass nicht nur hunderttausende, sondern vielleicht sogar Millionen Menschen von einer Privatinsolvenz betroffen sein könnten, wenn sich die Situation nicht besser. „Wenn die Krise länger dauert als ein oder zwei Monate, wird das so kommen“, mahnt auch der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, in einem Interview mit dem Tagesspiegel.
Insolvenzrecht ist nicht für große Krisen ausgelegt
Die Angst vor einer großen Welle an Privatinsolvenzen, liegt auch darin begründet, dass das Insolvenzrecht schlichtweg nicht für große Risiken gedacht ist. Vielmehr geht es dabei um einzelne finanzielle Schicksale. Wer einen Fehler gemacht hat oder durch einen Schicksalsschlag in Finanznot geraten ist, muss sich über Jahre rehabilitieren. Mit Vor- und Nachbereitung dauert das Insolvenzverfahren dabei teilweise bis zu zehn Jahre – Einschränkungen im regulären Leben gibt es oft sogar noch länger. Dazu kommen restriktive Vorgaben und ein bescheidenes Leben während des Insolvenzverfahrens. "Auch dies passt nicht zu einer Krise wie Covid-19“, erklärt Müller zum aktuellen Insolvenzverfahren – Änderungen sind als Antwort auf eine Pandemie dieses Ausmaßes unerlässlich.
Privatinsolvenzverfahren unter drei Jahren gefordert
Müller möchte deshalb eine Diskussion darüber beginnen, das Privatinsolvenzverfahren mindestens für die Dauer der Krise komplett zu verändern. Der Verbraucherschützer fordert ein „schnelles und effektives Entschuldungsverfahren mit einer Laufzeit von deutlich weniger als drei Jahren.“ Sein Ziel ist dabei klar: „Die Menschen müssen die Chance bekommen, schnell wieder auf die Füße zu kommen.“ Diesem Wunsch kann man sich nur anschließen, denn in eine so schwierige Lage wie die aktuelle ist kein Verbraucher freiwillig gekommen.
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