Verkürzte Privatinsolvenz steht in den Startlöchern
Endlich gute Nachrichten für Menschen mit Schulden: Die Privatinsolvenz könnte schon bald nur noch maximal drei Jahre dauern.
Schon seit Mitte letzten Jahres steht fest, dass Deutschland tätig werden muss. Damals hat die Europäische Union eine sogenannte Richtlinie beschlossen, in der eine Novellierung des Privatinsolvenzverfahrens in allen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben wurde. Einzig bei der genauen Umsetzung und auch beim Zeitraum haben die verschiedenen Staaten eine gewisse Flexibilität. In Deutschland hat man sich bislang bei der Gesetzgebung in dieser Sache ein wenig Zeit gelassen. Mittlerweile allerdings steht ein erster Referentenentwurf und dieser klingt für Betroffene zweifelsfrei gut.
Privatinsolvenz in nur noch drei Jahren?
Aus dem Entwurf geht hervor, dass das Ministerium die Richtlinie genau so umsetzen möchte, wie es Verbraucherschützer erhofft hatten. Unabhängig davon, ob es sich um unternehmerisch tätige oder angestellte beziehungsweise sogar arbeitslose Verbraucher handelt, in Zukunft soll die Privatinsolvenz bei einer bestimmten Mitwirkung nur noch maximal drei Jahre dauern. Von der Justizministerin heißt es dazu etwa: „Redliche Schuldnerinnen und Schuldner sollen schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang bekommen. Sie können sich künftig binnen drei Jahren im Restschuldbefreiungsverfahren von ihren restlichen Schulden befreien, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.“ Wie genau die Details der Mitwirkungspflichten aussehen, ist aktuell noch offen und wird sich im Gesetzgebungsprozess vermutlich auch noch leicht ändern.
Schnellerer Neustart nach der Privatinsolvenz?
Doch nicht nur die Privatinsolvenz an sich soll in Zukunft deutlich schneller sein und leichter gehen, auch der Neustart nach dieser wird möglicherweise signifikant besser möglich. Der Grund liegt darin, dass der Entwurf auch vorsieht, dass Auskunfteien die Daten über eine mögliche Privatinsolvenz weniger lang speichern dürfen als bislang. Die Justizministerin gibt dazu preis: „Zudem wird die Frist für die Speicherung von Daten zum Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien von drei Jahren auf ein Jahr verringert. Das erleichtert den Betroffenen einen wirtschaftlichen Neustart, denn Informationen über ein abgeschlossenes Rest-schuldbefreiungsverfahren werden von Vertragspartnern häufig negativ interpretiert.“ Damit sollten es Betroffene deutlich leichter haben, nach einer Privatinsolvenz wieder einen Kredit zu bekommen oder auch ein Unternehmen zu gründen.
Ab wann gilt die neue Rechtslage?
Noch nicht ganz klar ist, ab wann das neue Privatinsolvenzverfahren für Betroffene gilt. Wer mit Schulden zu kämpfen hat und über eine Insolvenz nachdenkt, kann möglicherweise aber noch abwarten. Es ist davon auszugehen, dass das neue Verfahren ab 2021 oder spätestens 2022 gelten wird – dann laufen die Umsetzungsfristen ab. In jedem Fall allerdings gilt: Verbraucher, die wegen Schulden auf ein Konto ohne Schufa setzen, dürfen sich freuen. In Zukunft gibt es einen leichteren Weg aus den Schulden.
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