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Verkürzte Privatinsolvenz wird auf den Weg gebracht

Schneller raus aus der Privatinsolvenz – nach Angaben der Justizministerin ist bereits ein Gesetz zur Verkürzung der Frist in Planung.

Könnte es schon bald deutlich schneller geht mit der Privatinsolvenz? Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat sich die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu geäußert und sorgt für einen positiven Blick in die Zukunft. Laut Lambrecht ist ein Gesetz zur verkürzten Privatinsolvenz bereits in Planung. Wann genau dieses fertig ist und wann es entsprechend verabschiedet wird, ist bislang noch nicht klar. Es könnte also noch ein wenig dauern, bis die verkürzte Privatinsolvenz kommt, auf die sicherlich auch viele Inhaber von einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa sehnlich warten.

Kürzere Privatinsolvenz mit schärferen Regeln

Die Umsetzung des neuen Gesetzes in Deutschland geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück, die alle Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren umsetzen müssen – dabei aber einen gewissen Spielraum genießen. Die kürzere Privatinsolvenz soll dabei zum Standard werden und nicht mehr wie bislang eine Ausnahme darstellen. Dennoch könnte die generelle Privatinsolvenz nach drei Jahren mit verschärften Regeln daherkommen. So steht beispielsweise im Raum, dass die verkürzte Privatinsolvenz nur für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte gelten könnte. Wer keinen Arbeitsplatz hat und sich nicht intensiv um einen solchen bemüht, könnte bei dem neuen Gesetz außen vor bleiben und möglicherweise weiterhin länger in der Privatinsolvenz feststecken.

Übergangsfrist bei Einführung geplant

Voraussichtlich wird es generell nicht zu einer sofortigen Umsetzung der neuen Regeln der Privatinsolvenz kommen. So wird es wohl eine Art Abschmelzperiode geben, bei der die Dauer der Privatinsolvenz von Jahr zu Jahr sinkt. So erscheint es beispielsweise möglich, dass die Privatinsolvenz ab dem Jahr 2021 nur noch fünf Jahre, ab 2022 nur noch vier Jahre und dann ab 2023 nur noch maximal drei Jahren dauern könnte. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher länger waren als notwendig, um eine Privatinsolvenz anzumelden. Vergleichbare Effekte gab es bereits bei der letzten Umstellung auf das aktuelle Privatinsolvenzsystem.

Aktuelle Regelung der Privatinsolvenz ist zu langwierig

Dass eine Revolution der Regeln der Privatinsolvenz notwendig ist, liegt allerdings nicht nur an der aktuellen EU-Richtlinie, sondern auch in der Situation in Deutschland. Eigentlich sollte ein Ende der Privatinsolvenz nach drei, fünf oder sechs Jahren möglich sein. In den allermeisten Fällen allerdings ist einzig ein Ende der Privatinsolvenz nach fünf oder sechs Jahren realistisch, weil die Schwellen für ein Ende nach drei Jahren viel zu hoch sind. Entsprechend kann man einer Neuregelung nur entgegensehen – es wird Zeit.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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