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Vertraulichkeit im Onlinebanking. Fabel oder Wahrheit?

Heutzutage werden überall unsere Daten gespeichert, die für und gegen uns benutzt werden können. Daher ist das Thema „Datenschutz“ aktuell wie nie zuvor. Unter dem Begriff „Datenschutz“ wird allgemein das Recht des jedermanns verstanden, nachdem er grundsätzlich selbst entscheiden darf, wem wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollten.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spielt auch bei finanziellen Fragen eine große Rolle. So werden z. B. die Daten der Kunden bei der Eröffnung eines Bankkontos sofort an die privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei die SCHUFA AG übermittelt.


Die SCHUFA-Klausel


Allerdings muss man sich an der Stelle noch keine Gedanken machen, denn Datenschutz wird bei SCHUFA auf Platz eins gestellt, im Datenschutzgesetz geregelt und durch die Aufsichtsratsbehörde für Datenschutz ständig kontrolliert. Außerdem gibt es die sogenannte „Schufa-Klausel“, wonach Kundendaten nur dann an die SCHUFA übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden einverstanden sind.

Dennoch weiß nicht jeder, welche Informationen überhaupt gespeichert und an wen diese weitergegeben werden können. Diese Frage scheint auf den ersten Blick unwichtig zu sein. Vor allem wenn man noch nicht in eine Situation geraten ist, wo die Vertraulichkeit von großer Bedeutung sein könnte. Doch diejenigen, die schon mit finanziellen Problemen wie Schulden konfrontiert wurden, wissen, wie hilfreich die vorsorglichen Kenntnisse darüber sein könnten.


Welche Daten werden bei Kontoeröffnung gespeichert?


Bei jeder Kontoeröffnung werden neben den Kontaktdaten des Kunden der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, das Geschlecht und die aktuelle Anschrift erfasst. Auch ihre früheren Anschriften werden gespeichert. Damit wird ein Umzugsverhalten der Kunden gebildet, was zukünftig bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit eine Rolle spielen könnte. Weiterhin werden die Daten über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen gespeichert, die sowohl an die Kreditinstitute als auch an die anderen Vertragspartner der SCHUFA weitergegeben werden können.


Negativmerkale der SCHUFA


Diese Daten stellen allerdings keine große Gefahr für den potenziellen Kunden dar, da sie lediglich die sogenannten „Positivmerkmale“ darstellen, deren Rolle bei der Auswertung der Bonität des Kunden gering ist. Vielmehr haben viele vor sogenannten „Negativmerkmalen“ Angst, da diese nicht vertragsgemäßes Verhalten sowie gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen des Kunden enthalten. Die Auskunft darüber steht nicht nur Kreditinstituten sondern auch dem Handel, Versandhandel, Onlinehandel, Immobilienwirtschaft, Telekommunikations- und sonstigen Unternehmen zu, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. 


Die Alternative: Global-Konto


Für diejenigen, die aber eine gewisse Sicherheit und Garantie der Vertraulichkeit bevorzugen, gibt es das einfache Konto ohne Schufa wie das Global-Konto. Das Konto ohne Kreditgewährleistung ermöglicht die volle Kontrolle über die eigenen Finanzen und bietet dabei fast die gesamte Palette üblicher Bankleistungen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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