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Von Inkassounternehmen nicht beeinflussen lassen

Wer mit Schulden zu kämpfen hat, der muss auch immer wieder mit Inkassoschreiben zurechtkommen. Doch welche Rechte hat man?

Die Inkassobranche gilt generell als recht hart. Wer einmal im Fokus eines Inkassounternehmen ist, der hat es alles andere als einfach. Die Inkassoschreiben trudeln meist in steigender Frequenz ein, die Gebühren steigen mit jedem Schreiben und auch ein Schufa-Eintrag ist eine Drohung, die durchaus vorkommen kann. Zimperlich sind Inkassounternehmen nicht, weswegen Verbraucher zurecht eine gewisse Angst vor der Branche haben. Das gilt auch dann, wenn man beispielsweise bereits auf die Unterstützung von einer Schuldnerberatung und einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa setzt. Doch natürlich ist auch die Inkassobranche kein komplett rechtsfreier Raum. Verbraucherschützer raten dazu, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte.

Inkassoschreiben konkret überprüfen

Die Rechtmäßigkeit von einem Inkassoschreiben steht häufig schon grundsätzlich in Zweifel, weswegen Verbraucher unbedingt bestimmte Dinge prüfen sollten, wenn sie ein entsprechendes Schreiben bekommen. Zuerst sollte natürlich der Name und die Anschrift zu einem passen, denn gerade Identitätsdiebstahl kann immer wieder ein Problem sein – auch im Inkassobereich. Darüber hinaus muss die Forderung klar benannt sein. Sofern die Forderung korrekt ist, sollte zuerst geprüft werden, ob man möglicherweise bereits bezahlt hat. Es gibt immer wieder Fälle, in denen durch einen Fehler bei der Übermittlung auch dann ein Inkassoverfahren folgt, wenn die Forderung eigentlich bereits beglichen ist. Auch unseriöse Inkassounternehmen aus dem Ausland treten immer wieder auf und erheben Forderungen, die es so entweder gar nicht gibt oder die in Deutschland nicht eingetrieben werden können – etwa Strafzettel aus Osteuropa. Auch hier sollte man sich beraten lassen oder zumindest im Internet recherchieren, um herauszufinden, ob eine Forderung rechtmäßig ist oder nicht.

Inkassogebühren müssen im Rahmen bleiben

Die Inkassogebühren dürfen bei einer regulären Forderung maximal 27 Euro betragen, sofern der Forderungsbetrag nicht 500 Euro übersteigt. Darauf verweisen verschiedene Verbraucherzentralen in Deutschland. Dennoch sind in Inkassoschreiben gewöhnlich deutlich höhere Beträge erwähnt. Häufig kommt es sogar vor, dass die Inkassogebühren bis zu dem Doppeltem von dem betragen, was die ursprüngliche Forderung beträgt. Da wird aus einer Forderung von 200 Euro schnell eine über 400 Euro, davon sind dann 200 Euro Gebühren vom Inkassounternehmen. Dazu kommen teilweise noch weitere Gebühren, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden, etwa um eine Adresse herauszufinden oder für telefonische Kontaktversuche. In den seltensten Fällen können Gebühren wie diese auch wirklich in Rechnung gestellt werden – im Zweifel sollte man sich hier von einem Anwalt beraten lassen.

Leere Drohungen ignorieren und Hilfe suchen

Ganz wichtig ist es darüber hinaus, dass man sich von leeren Drohungen von Inkassounternehmen nicht beeinflussen sollte. In vielen Fällen wird auch dann mit Schufa-Einträgen gedroht, wenn ein solcher überhaupt nicht erfolgen darf. Auch Gehaltspfändungen oder die Ankündigung eines Gerichtsvollziehers sind meist leere Drohungen. Ein Gerichtsvollzieher darf beispielsweise nur von einem Gericht bestellt werden und ganz sicher nicht von einem Inkassounternehmen. So schlimm die Schreiben auch klingen und so sehr gerade Menschen, die auf ein Konto ohne Schufa setzen, eine gewisse Angst entwickeln, sollte man sich nicht verunsichern lassen – auch gegenüber einem Inkassounternehmen hat man Rechte.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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