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Was bedeutet die DSGVO für meine Daten?

Man hört immer wieder, dass Daten die Währung der Zukunft sind. Doch schützt mich die neue DSGVO möglicherweise vor Unternehmen wie der Schufa?

Wenn es um große Datenmengen geht, werden meist zuerst die großen US-Konzerne genannt, allen voran Google. Doch nicht nur der Suchmaschinenbetreiber und seine US-Konkurrenten sind echte Datenkranken. In Deutschland hat sich etwa die Schufa diesen Ruf gesichert, denn die Auskunftei aus Wiesbaden sammelt Daten über fast alle Verbraucher in Deutschland. Datensätze hat das Unternehmen über mehr als 70 Millionen Menschen – wirklich entkommen kann der Datenkrake aus Wiesbaden scheinbar niemand. Doch die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO genannt, könnte Hoffnung bringen. Für Verbraucher bedeutet die Verordnung im Umgang mit Daten mehr Rechte als je zuvor – möglicherweise auch in der Wechselwirkung zur Schufa.

DSGVO soll Verbrauchern mehr Rechte bringen

Vermutlich hat ein jeder Deutsche im Mai so viele E-Mail-Nachrichten bekommen wie nie zuvor. Wieso eigentlich? Weil die DSGVO zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Zahlreiche Unternehmen mussten ihre Kunden also fragen, ob die Daten weiterverwendet werden dürfen oder zumindest darüber informieren, dass sich die Bedingungen geändert haben. Während Unternehmen nun beispielsweise Datenschutzbeauftragte einstellen müssen, ergeben sich auch für Verbraucher ganz konkrete Rechte. So kann man etwa ganz einfach einem Unternehmen eine Anfrage stellen, alle gespeicherten Daten herauszugeben, um sich selbst ein Bild zu machen. Zudem kann man Unternehmen konkret verbieten, die Daten für bestimmte Zwecke zu verwenden. Auch eine vollständige Löschung der Daten ist theoretisch möglich.

DSGVO gilt nicht uneingeschränkt und ohne Ausnahmen

Doch wer sich jetzt große Hoffnungen macht, auch in Bezug auf die Schufa, könnte enttäuscht werden. Zwar ermöglicht die DSGVO eine vollständige Löschung aller personenbezogenen Daten auf Wunsch des Verbrauchers. Auch diese Regelung gilt allerdings nicht uneingeschränkt, wie sich bei einem konkreten Blick auf die Verordnung zeigt. In Artikel 17 der Verordnung ist beispielsweise die Rede davon, dass entsprechende Gründe für eine Löschung vorliegen müssen. Die Schufa beruft sich beispielsweise auf der Art. 21 DSGVO, der festlegt, dass Verbraucher nachweisen müssten, dass ihre eigene Situation eine Verwendung der Daten nicht rechtfertigt und dieser Grund schwerer wiegt, als die Aufgabe des Unternehmens. Natürlich ist die Löschung der Daten nicht überall so kompliziert wie bei der Schufa. Schreibt man einem Unternehmen und bittet um die Löschung von Daten, wird dem meist problemlos stattgegeben – nur eben nicht in allen Bereichen. Für Auskunfteien und Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen, die komplett auf Daten bauen, gelten Sonderregeln.

Einsicht in die Daten muss einfacher werden

Auch wenn die Schufa vermutlich keiner Löschung der Daten stattgeben muss – Gerichte werden dies noch einmal konkret klären müssen – erhalten Verbraucher doch deutlich mehr Rechte. In Zukunft ist die Schufa-Selbstauskunft beispielsweise nicht mehr nur einmal im Jahr kostenlos. Vielmehr haben Verbraucher umfangreichere Rechte, mehr über ihre Daten zu erfahren. Zwar wird die Schufa ihren Service zur Bonitätsauskunft auch weiterhin nicht im Internet anbieten, dafür ist eine postalische Bestellung der Bonitätsauskunft in Zukunft häufiger möglich. Auch wenn es also nicht möglich ist, alle Daten löschen zu lassen, hat man zumindest einen besseren Einblick. Für Verbraucher, die auf ein Konto ohne Schufa setzen, sind dies zumindest teilweise positive Nachrichten.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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