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Was ist Neustarthilfe Plus?

Ab Juli 2021 gibt es in Deutschland eine neue Unterstützung für Soloselbstständige und Co, sowie Kapitalgesellschaften. Was mit dieser Hilfe gemeint ist und wer davon profitieren kann, finden Sie im Business-Blog vom Global-Konto.

Mehr Unterstützung mit der Neustarthilfe Plus

Das wichtigste zuerst!

Diese Unterstützung wird als Liquiditätsvorschuss verstanden und muss, wenn die Umsatzeinbußen nicht hoch genug sind oder zu viel Umsatz erwirtschaftet wird, teilweise oder komplett zurückgezahlt werden!

Mit der Neustarthilfe Plus sollen Soloselbstständigen geholfen werden abgedeckt werden, welche durch die Corona-Pandemie besonders leiden und keine Fixkosten über die Überbrückungshilfe III Plus beantragen können. Den Vorschuss können die Selbstständigen bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bis zu 18.000 Euro erhalten. Diese Unterstützung können Sie aktuell nur direkt mit Ihrem Namen beantragen. bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt eine Sonderregelung. Die Antragsfrist endet im Oktober 2021.

Wer profitiert von der Neustarthilfe Plus?

  • Soloselbstständige - Gut zu wissen: Hierbei kann es sich auch um eine Personengesellschaft handeln
  • Kapitalgesellschaften: Dabei handelt es sich sowohl um KG mit einer/m Gesellschafterin/er oder einer Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft
  • Genossenschaften
  • unständig Beschäftigte
  • kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

Was ist der Unterschied zu der Neustarthilfe?

Der Unterschied besteht aus zwei Fakten:

  1. Der Zeitraum der Förderung: Es werden vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 die Beiträge ausgeschüttet. Dabei handelt es sich um den dreimonatigen Referenzumsatz.
  2. Mehr Unterstützung: Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde um 250 Euro pro Monat erhöht und liegt damit bei 1.500 Euro. Die Obergrenze der Unterstützung liegt bei 4.500 Euro für die Monate Juli, August und September 2021.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für alle oben aufgezählten Unternehmer/innen müssen nachfolgende Voraussetzung erfüllen:

  • Sie müssen einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und freiberuflich arbeiten bzw. ein Gewerbe betreiben.
  • Die Selbstständigkeit muss für Sie mindestens 51 Prozent der Einkünfte ausmachen (Damit ist die Selbstständigkeit Ihr Hauptgewerbe.)
  • Sie dürfen höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen (Auszubildende fallen dabei nicht mit ins Gewicht.)
  • Eine Meldung an das deutsche Finanzamt muss gegeben sein
  • Die Überbrückungshilfe III Plus darf nicht in Anspruch genommen wurden sein (Sollten Sie mit der Neustarthilfe Plus mehr profitieren, dann haben Sie ein Wahlrecht und können wechseln.)
  • Ihre selbstständige Tätigkeit haben Sie bereits vor dem 1. November 2020 ausgeführt

Diese Voraussetzungen müssen alle o.g. Personen und Gesellschaften erfüllen. Jedoch gelten für ausgewählte Gruppen, welche nicht als Soloselbstständige mit oder ohne Personalgesellschaft bestimmt sind, weitere Voraussetzungen. Diese können Sie bei der Seite des Bundesministerium einsehen.

Worauf bezieht sich die Förderung?

Die Neustarthilfe Plus gilt für die Monate Juli bis September 2021 und beträgt einmalig 50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes. Grundsätzlich wird für die Berechnung der Jahresumsatz von 2019 genommen und teilt diesen durch zwölf Monate und multipliziert dieses Ergebnis mit drei. Auf den Referenzumsatz erhalten Sie 50 Prozent als Unterstützung für die drei Monate.

Kann die Neustarthilfe Plus mit anderen Förderungen und Hilfen kombiniert werden?

Eine Überschneidung findet bei den nachfolgenden Unterstützungen nicht statt:

  • Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020) oder
  • November- oder Dezemberhilfe (November Dezember 2020)

Jedoch können Sie die Überbrückungshilfe III plus nicht zusätzlich beantragen. Sie haben die Möglichkeit von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus zu wechseln und umgekehrt.

Wo liegt der Unterschied zur Überbrückungshilfe III Plus?

Mit der Überbrückungshilfe III Plus reduzieren bzw. fallen die Fixkosten weg. Die Entscheidung müssen Sie bis spätestens dem Ende der Antragsfrist gestellt haben.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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