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Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit den Vermögenswerten?

Mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung kann eine Privatinsolvenz oft noch verhindert werden. Doch wenn es dazu kommt, fragen sich viele Menschen: Was ist mit Vermögenswerten von Freunden und Bekannten? Generell können diese nicht angetastet werden, doch es gibt Ausnahme. Diese sollten unter allen Umständen beachtet werden. Die Privatinsolvenz ist so etwas wie die Ultima Ratio, wenn es um den Schuldenabbau geht. Die meisten Verbraucher versuchen es zuerst mit einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung. Besonders heute stehen die Chancen, auf diesem Weg einen Schuldenabbau herbeizuführen, sehr gut. Immer mehr Verbrauchern gelingt es, die Privatinsolvenz zu verhindern. So sinken die Zahlen in Deutschland seit Jahren. Während es nicht unbedingt weniger überschuldete Verbraucher gibt, ist die Zahl der Privatinsolvenzen seit vielen Jahren stark rückläufig. Doch die Statistik schützt im Einzelfall nicht vor der privaten Insolvenz. Was also bedeutet eine Insolvenz am Ende des Tages für die Vermögenswerte?

Eigene Vermögenswerte müssen in der Insolvenz abgetreten werden

© Andres Rodriguez | Dreamstime Stock Photos

Wer Privatinsolvenz anmeldet, muss die eigenen Vermögenswerte im Rahmen einer Privatinsolvenz meist in Gänze abtreten. Eine Ausnahme stellen nur Gegenstände da, die zu einem angemessenen Leben notwendig sind. Dazu gehören nach neueren Urteilen beispielsweise auch ein Computer oder ein Fernseher. Zudem werden in den meisten Fällen am Ende gar nicht viele Gegenstände gepfändet. Für den Insolvenzverwalter spielen meist nur solche Gegenstände eine Rolle, die einen gewissen Wert haben. Im Normalfall geht es also um Luxusgegenstände wie Schmuck oder Autos, aus denen sich auch wirklich Geld machen lässt. Bei den meisten Privatinsolvenzen hält sich die Zahl der gepfändeten Gegenstände allerdings stark in Grenzen.

Vermögenswerte von Verwandten sind geschützt

Selbst wer es mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung nicht schafft, die Insolvenz zu verhindern, muss sich um die Vermögenswerte von Verwandten keine Sorgen machen. Diese sind im Normalfall vor einer Pfändung geschützt. Es spielt daher keine Rolle, ob beispielsweise die Familie einen großen Besitz hat. Einige Ausnahmen von dieser Regel gibt es allerdings dennoch. Zum einen kann es zu einer Pfändung kommen, wenn die Vermögenswerte erst kurz vor einer Insolvenz übertragen wurden. Zum anderen kann es im Rahmen einer Ehe zur Pfändung von Vermögenswerten des Partners kommen. Diese Regelung gilt allerdings nur in einem sehr begrenzten Umfang, etwa für Gegenstände, die beiden Personen gehören oder Werten, die im Rahmen der Ehe als Zugewinngemeinschaft entstanden sind. Rechtlich sind Pfändungen dieser Art aber sehr enge Grenzen gesetzt.

Die Übertragung von Vermögenswerten kann Folgen haben

Unabhängig davon, ob ein Verbraucher mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen finanzielle Probleme gekämpft hat, kann die Übertragung von Vermögenswerten zu einem Problem werden. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor einer Privatinsolvenz Vermögenswerte übertragen hat, muss bei einer Insolvenz damit rechnen, dass diese nachträglich gepfändet werden. Auch hier gibt es aber starke rechtliche Einschränkungen. So ist eine Pfändung im Normalfall nur dann möglich, wenn eine Privatinsolvenz zum Zeitpunkt der Übertragung bereits absehbar war. Man sieht schnell: Die Regeln rund um die Privatinsolvenz sind nicht ganz einfach. Jeder Betroffene sollte sich daher auf jeden Fall Hilfe suchen. Diese kann in einem Anwalt oder in einer Schuldnerberatung gefunden werden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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