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Was passiert nach der Insolvenz?

Dank der aktuellen Gesetzlage und durch die Corona-Pandemie können Insolvenzen schon in drei Jahren beendet werden, aber danach sind Sie noch nicht komplett fertig. 

Nach drei Jahren schuldenfrei

Update (10/2021): Verkürzung des Eintrages der Restschuldbefreiung in der Schufa

Laut dem Urteil das Oberlandesgericht (Az. 17 U 15/21) wird die Frist für die Löschung der Restschuldbefreiung in der Schufa reduziert. Bisher war es so, dass die Schufa (eine private Auskunftei) nach Beendigung des Restschuldverfahren den Eintrag drei Jahre lang speicherte. Öffentliche Register speichern diesen Eintrag nur sechs Monate. Eine längere Speicherung durch ein privates Unternehmen ist nicht rechtmäßig. Daher hat auch die Schufa den Eintrag nach sechs Monaten zu löschen. 

Was ist die Insolvenz?

Mit der Insolvenz sollen überschuldete Menschen einen Schuldenschnitt nach drei bis sechs Jahren erlangen. Zwischen den Schuldenschnitten unterscheidet man zwischen der Verbraucher- und Regelinsolvenz.

  • Die Verbraucherinsolvenz betrifft dabei alle privaten Schuldner und ehemaligen Selbstständigen mit weniger als 20 Gläubigern und ohne offene Forderungen aus Beschäftigungen von Arbeitnehmern.
  • Wenn Sie selbstständig oder eine juristische Person sind, dann kommt für Sie das Regelinsolvenz-Verfahren in Frage.

Der Ablauf für die Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz

Ziel dieses Verfahrens ist die Schuldenschnitt. Das bedeutet, dass alle Schulden der Person erlassen werden und den Gläubigern wird der fehlende Betrag zurückgezahlt (soweit dies möglich ist). Vor dem Oktober 2020 war das Insolvenzverfahren sechs Jahre lang. Aktuell dauert das Verfahren nur noch drei Jahre. Mit einer Insolvenz können Sie einen Neustart in drei Jahren anstreben, aber dieser Schritt sollte gut überlegt sein. Neben den Gerichtskosten kommen viele Verpflichtungen auf den Schuldner zu.

Der Ablauf der Insolvenz:

  1. Zu erst muss eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern stattfinden. Erst wenn dieses Gespräch scheitert, kann die Insolvenz beantragt werden.
  2. Einen Antrag/Anmeldung zur Verbraucherinsolvenz wird gestellt
  3. Danach kommt es zu einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Das Gericht setzt sich mit den Gläubigern in Verbindung und versucht erneut eine Einigung über die Schuldenbereinigung zu erzielen.
  4. Wenn dieser Versuch auch scheitert, dann beginnt das Insolvenzverfahren.
  5. Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners
  6. Wohlverhaltensphase
  7. Restschuldbefreiung

Hierbei handelt es sich um ein einfaches Insolvenzverfahren. In diesem werden die Gläubiger zunächst höflich aufgefordert die Gesamt-Schulden festzuhalten. Wenn die insolventen Schuldner noch über pfändbares Vermögen verfügt, wird dieses eingezogen, bewertet und verkauft oder versteigert. Der Erlös wird die Gläubiger verteilt.

absolutvision-82TpEld0_e4-unsplashWas ist die Wohlverhaltensphase?

Mit der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner sein Vermögen offenlegen und den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder übergeben. Zusätzlich ist der Schuldner verpflichtet einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Er ist in der Pflicht einen Arbeits- oder Wohnsitzwechsel zu melden. Neue Schulden sollte der Verbraucher nicht aufnehmen, denn diese Fallen nicht in das aktuelle Verfahren und können zum Scheitern der Restschuldbefreiung führen.

Was ist die Restschuldbefreiung?

Nach der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner die Restschuldbefreiung durchlaufen. Diese ist mit einem Gerichtsbeschluss verbunden. Wenn sich der Schuldner an alle Regeln gehalten hat, ist er nach dem Verfahren schuldenfrei.

Nach der Restschuldbefreiung?

In den meisten Fällen werden die Kosten für das Insolvenzverfahren durch die Insolvenzmasse des Schuldners beglichen. Darunter zählen die Kosten des Gerichts, den Insolvenzverwalter und die Anwaltskosten. Sollte die Insolvenzmasse nicht ausreichen, dann kann der Verbraucher eine Stundung der Kosten beantragen.

Einer hat die Insolvenz und die Schulden aber noch nicht vergessen. In der Schufa wird der Eintrag auch die nächsten drei Jahre bestehen bleiben. Das kann Ihnen einige Problem bereiten. Denn der Eintrag einer Restschuldbefreiung, wird von vielen Vertragspartnern und der Schufa als negatives Kriterium bewertet – auch wenn dieser erledigt ist.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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