13.12.2013
Weihnachtsgeld vor Pfändungen schützen
Arbeitnehmer freuen sich auf diesen Monat. Im Dezember zahlen viele Arbeitgeber einen kleinen Zuschuss, das Weihnachtsgeld. Die Finanzspritze kommt vielen Personen gerade zur Weihnachtszeit besonders recht, denn Geschenke wollen gekauft, ein Weihnachtsessen will vorbereitet und nebenbei wollen die täglichen Ausgaben gemeistert werden. Auch pfändungsgeplagte Personen können sich den zusätzlichen Bonus sichern, sofern das Geld auf einem P-Konto verbucht wird. Ein Pfändungsschutzkonto sichert Inhabern einen Sockelbetrag von aktuell 1045,04 Euro ohne Nachweise oder Bescheinigungen. Liegen diese vor, können zusätzliche Freibeträge wir Unterhaltsverpflichtungen oder Kindergeld vor Pfändungen geschützt werden. Im Dezember zahlen viel Arbeitgeber zusätzlich zum aktuellen Gehalt einen Weihnachtsbonus. Mit dieser zusätzlichen Zahlung übersteigt das Monatsgehalt oft den Sockelbetrag. Um sich auch diesen Bonus zu sichern, empfiehlt sich, rechtzeitig einen Antrag auf Schutz außerplanmäßiger Zahlungen beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers zu stellen. Weihnachtszahlungen können bis zur Hälfte des Arbeitseinkommens, maximal bis 500 Euro, vor Pfändungen geschützt werden. Hilfestellung gibt die Verbraucherzentrale. Auf www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto ist ein Musterbrief für den Antrag zum Schutz des Weihnachtsgeldes auf dem P-Konto zu finden. Gemeinsam mit dem Antrag ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Sonderzahlung einzureichen. Das können ein Einkommensnachweis, ein Arbeitsvertrag oder andere Dokumente sein. Wer sich also die Weihnachtsvergütung sichern möchte, sollte noch rechtzeitig einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. So wird das Weihnachtsfest zur schönen Bescherung.Hier finden sie weitere interessante News.