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Welche regelmäßigen Einnahmen dürfen gepfändet werden?

Teilweise müssen Menschen, die auf ein Konto ohne Schufa setzen, gleichzeitig auch mit einer Gehaltspfändung zurechtkommen. Das bedeutet auch: Vom Einkommen bleibt deutlich weniger zum Leben übrig. Dabei wird der Begriff Einkommen allerdings oft falsch interpretiert, es geht nämlich keineswegs nur um Lohn. In diesem Text wollen wir darüber aufklären, was genau gepfändet werden kann oder nicht.

Egal ob es um eine Privatinsolvenz geht oder eine andere Schuldenproblematik: Die Pfändung von Gehalt ist in Deutschland leider keine Seltenheit. Betroffen sind hierzulande viele hunderttausend Menschen. Ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung können zwar vielfach dabei helfen, eine Pfändung noch zu verhindern, doch immer funktioniert das leider keineswegs. Gerade deshalb müssen sich immer mehr Deutsche eben doch damit zurechtfinden, dass eine Gehaltspfändung zur Realität wird. Damit dieses Schicksal das Leben nicht komplett verändert, sollte man über die Pfändung von Gehalt und mehr die eine oder andere Sache wissen.

Nicht nur Gehalt und Lohn können gepfändet werden

Zuerst gilt es mit dem falschen Gedanken, dass nur Gehalt und Lohn gepfändet werden können, aufzuräumen. Ein festes Arbeitseinkommen ist nämlich keineswegs zwingend für eine Pfändung notwendig. Auch wenn immer wieder die Rede von einer sogenannten Gehaltspfändung ist, kann eine Pfändung doch auch andere Arten des Einkommens betreffen. Wer auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, sollte sich daher beim Thema Pfändung nicht nur auf das Arbeitseinkommen konzentrieren. Gepfändet werden können unter anderem auch das Arbeitslosengeld, die Altersrente oder Pensionen. Beim Arbeitslosengeld ist besonders das sogenannte ALG I relevant, das man direkt nach dem Jobverlust erhält und das 60 bis 67 Prozent des vorangehenden Arbeitseinkommens ausmacht. Entsprechend ist die Höhe des Arbeitslosengeldes teilweise auch für eine Pfändung relevant.

Einnahmen aus Vermieten können gepfändet werden

Neben der Altersrente und Pensionen, die ebenfalls gepfändet werden können, sollten auch andere Einnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Das gilt etwa dann, wenn Einnahmen aus einer Vermietung oder einer anderen Anlage vorliegen. Zwar ist es theoretisch schwer möglich, in einer solchen Situation noch einen relevanten Wert in Immobilien- oder Anlagevermögen zu haben, in Sonderkonstellationen ist das aber möglich. In diesem Fall müssen natürlich auch die Einnahmen aus der jeweiligen Anlage oder eben Vermietung angegeben werden. Übersteigen diese die neue Freigrenze von 1.139 Euro im Monat (Single), müssen Teile der Einnahmen abgegeben werden. Das gilt natürlich auch dann, wenn das Gesamteinkommen aus verschiedenen der oben genannten Einnahmequellen die Pfändungsfreigrenze übersteigen.

Ausnahmen nur für bestimmte Einnahmen

Von dieser Grundsatzregel ausgenommen sind allerdings manche spezielle Einnahmen. Dazu gehören allen voran bestimmte Einkommensbestandteile. Wer auf ein Konto ohne Schufa sowie eine Schuldnerberatung setzt und bestimmte Einnahmebestandteile verbucht, muss diese nicht zwingend im Rahmen der Gehaltspfändung abgeben. Das gilt vornehmlich für das Urlaubsgeld, die Gefahrenzulage, Schichtzulagen sowie Erziehungsgelder und Studienbeihilfen. Wer Einnahmen dieser Art zusätzlich zum regelmäßigen Einkommen erzielt, muss diese nicht abtreten. Entsprechend haben diese Bestandteile des Gehalts auch keinen Einfluss auf die Berechnung der jeweiligen Pfändungshöhe. Wer einen der genannten Einnahmebestandteile erhält, kann diese entsprechend vollständig und ohne Einschränkungen ausbezahlt bekommen – unabhängig davon, ob eine Privatinsolvenz oder eine Gehaltspfändung aus einem anderen Grund vorliegt.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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