Wie funktioniert die Anmeldung der Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz ist bei finanziellen Problemen die Ultima Ratio. Doch was, wenn es keinen anderen Weg gibt und man Insolvenz anmelden muss?
In Deutschland spricht man gerne davon, dass eine Person „pleite ist“. Was genau das aber eigentlich bedeutet, ist unklar, denn es gibt viele unterschiedliche Stufen von finanziellen Problemen. Manch einer muss mit leichten Schulden zurechtkommen und kann sich mit einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung problemlos über Wasser halten. Andere sind trotz Schulden dabei diese abzubauen und wieder in ein normales Leben zurückzukommen und wieder andere müssen damit leben, dass die Privatinsolvenz der vielleicht einzige Ausweg ist. Doch wie geht man vor, wenn wirklich nur noch die Privatinsolvenz eine Option zum Schuldenabbau ist?
Hilfe von Schuldnerberatung und Einigungsversuch mit Gläubigern
Zu aller erst empfehlen Experten, dass man sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung sucht. Eine solche kann die Situation analysieren und möglicherweise alternative Wege aufzeigen, um die finanziellen Probleme des Verbrauchers zu lösen. Wenn auch die Schuldnerberatung zum Schluss kommt, dass eine Privatinsolvenz der beste Weg ist, kann die Beratungsstelle auch dabei helfen, die nächsten Schritte zu gehen. Der allererste ist hier noch einmal ein Versuch, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, um eben jene Privatinsolvenz zu verhindern. Das klingt bizarr, wenn man den Entschluss für die Privatinsolvenz bereits gefasst hat, ist gesetzlich aber vorgeschrieben. Nur wenn dieser Versuch einer Einigung gescheitert ist (dies ist schon der Fall, wenn nur ein Gläubiger widerspricht), kann man formell bei einem Gericht Privatinsolvenz anmelden – auch hier kann eine Schuldnerberatung helfen.
Anmeldung der Privatinsolvenz ist komplex und demütigend
Dass man bei einer Anmeldung der Privatinsolvenz Hilfe zur Seite hat, ist wichtig und im Prinzip auch zwingend erforderlich. Eine Schuldnerberatung ist dabei aus Kostengründen einem Rechtsanwalt vorziehen, wenngleich auch die letztgenannte Option eine Möglichkeit darstellt. Bei der Anmeldung muss man die gesamten privaten und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen – ein oft demütigender Moment. Wer einer Arbeit nachgeht, muss zudem Angaben über den Arbeitgeber und das Gehalt machen, darüber hinaus müssen alle relevanten Besitzgegenstände und Vermögenswerte kommuniziert werden. Wichtig ist darüber hinaus noch die Benennung von einem sogenannten Verfahrensbevollmächtigten (z.B. einem Schuldnerberater), der eine Erklärung abgibt, dass die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt wurde, allerdings gescheitert ist.
Harte Regeln für die Jahre der Privatinsolvenz
Mitsamt der Anmeldung der Privatinsolvenz müssen Verbraucher auch eine sogenannte Abtretungserklärung einreichen. Diese ist der Kernpunkt einer Privatinsolvenz, denn im Rahmen der Abtretungserklärung wird erklärt, dass man das eigene Einkommen zum Abbau der Schulden zur Verfügung stellt – die Verwaltung davon erfolgt durch einen Treuhänder. Unberührt von dieser Abgabe bleibt das Existenzminimum, auch als Freibetrag bekannt. Gerade Geringverdiener müssen tatsächlich nur einen kleinen Anteil des Einkommens abgeben. Wer Kinder oder einen Partner hat, der oder die mitversorgt werden müssen, profitiert zudem von höheren Freibeträgen. Nicht notwendige Besitztümer, etwa teurer Schmuck, ein nicht zwingend notwendiges Auto oder ein Aktiendepot, werden gepfändet und für den Schuldendienst verwendet. Bei einer Restschuldbefreiung ist es zudem notwendig, dass man einer angemessenen Tätigkeit nachgeht oder zumindest keine zumutbare Tätigkeit ablehnt, sofern einem diese angeboten wird. Man sieht also gut: Die Anmeldung der Privatinsolvenz und die damit verbundenen Zwänge sind alles andere als einfach. Nicht umsonst versuchen viele Verbraucher ihre Schulden lieber mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung in den Griff zu bekommen.
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