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Wie viel darf ich während einer Privatinsolvenz verdienen?

Rund um die Privatinsolvenz gibt es immer wieder viele Fragen – besonders was das Gehalt angeht. Wie hoch ist aktuell die Pfändungsfreigrenze?

Die Privatinsolvenz ist ein Konstrukt, das zwar von vielen Menschen in Deutschland genutzt wird, allerdings dennoch nicht wirklich durchschaut wird. So ist den meisten Verbrauchern beispielsweise unbekannt, dass man während der Privatinsolvenz ganz normal weiterarbeiten kann und unter Umständen sogar das volle Gehalt behalten kann. Auch wer beispielsweise auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, profitiert unter Umständen von einem Pfändungsschutz. Notwendig ist hierfür allerdings eine besondere Einstellung beim Girokonto. Umstellen auf ein Pfändungsschutzkonto, kurz auch P-Konto genannt, kann man beispielsweise auch das Girokonto ohne Schufa von Global-Konto.

Mindestens 1.139 Euro im Monat bleiben zum Leben

Die Pfändungsfreigrenze wird zudem regelmäßig unterschätzt, denn diese liegt deutlich höher als viele Verbraucher denken. Über die Jahre ist die Höhe der entsprechenden Beträge zudem signifikant gestiegen, denn die Freibeträge sind an die Lohnentwicklung und andere Faktoren gekoppt und werden immer wieder angepasst. Aktuell liegt die Pfändungsfreigrenze beispielsweise bei 1.139 Euro im Monat. Doch was genau heißt dieser Betrag konkret? Gewöhnlich werden alle Beträge, die über eine Pfändungsfreigrenze hinausgehen gepfändet. Das heißt: Sofern man maximal 1.139 Euro netto im Monat einnimmt, muss man nichts abgeben. Alles was über diesen Betrag hinausgeht, muss dagegen an den Insolvenzverwalter abgetreten werden. Wichtig ist, dass es sich um einen Nettobetrag handelt, also beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1.100 Euro wirklich komplett auf dem eigenen Konto landet. Vergessen sollte man aber nicht, dass neben den Einkommen auch andere Leistungen als Einkommen gelten – etwa staatliche Hilfsleistungen.

Höhere Freibeträge für Kinder und Ehepartner

Doch der Freibetrag von 1.139 Euro gilt nicht in jedem Fall. Wer unterhaltspflichtige Personen versorgt, bekommt nämlich noch einmal einen zusätzlichen Freibetrag. Bei nur einer unterhaltspflichtigen Person, also beispielsweise einem Ehepartner, der kein Einkommen hat, steigt der Betrag auf 1.559 Euro. Bei zwei unterhaltsberichtigen Personen liegt der Betrag bei 1.799 Euro. Somit sind teilweise auch durchschnittliche Gehälter komplett vor einer Pfändung geschützt, wenn ein Konto wie das Girokonto ohne Schufa als Pfändungsschutzkonto genutzt wird. Doch damit nicht genug, denn die Pfändungstabelle bietet je nach Einkommen einen noch deutlich höheren Freibetrag. Das heißt konkret: Wer mehr verdient, hat auch einen höheren Pfändungsfreibetrag. Bei einem Nettomonatsgehalt von 3.000 Euro muss man in der richtigen Familienkonstellation also beispielsweise nur 200 bis 300 Euro abgeben. Zusätzliche Einnahmen aus einem 450 Euro-Job können zudem immer nur hälftig gepfändet werden.

Zuschläge und Sonderzahlungen können nicht gepfändet werden

Neben normalen Gehaltszahlungen können rund um das Thema Pfändung auch Zusatzzahlungen relevant sein. Allen voran zu nennen ist hier das sogenannte Urlaubsgeld. Dieses ist nämlich komplett unpfändbar, solange es „angemessen“ ist. Auch beim Weihnachtsgeld darf der Insolvenzverwalter nur zur Hälfte ran, der Rest steht dem Schuldner zu. Ähnlich sieht es bei Zuschlägen aus. Wer beispielsweise unregelmäßig einen Zuschlag für Nacht- oder Wochenendarbeit erhält, darf diesen im Normalfall vollständig oder zumindest teilweise behalten. Bei regelmäßiger Arbeit dieser Art kann dagegen eine vollständige Pfändung drohen. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Pfändungsfreigrenzen sind recht großzügig, weswegen man unbedingt auf ein P-Konto setzen sollte.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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