20.11.2016
Wie viel vom Gehalt darf gepfändet werden?
Wer auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, ist grundsätzlich meist bereits auf einem guten Weg, um die Schulden wieder zurückzubezahlen. Doch was ist, wenn auf einmal ein Gläubiger den Lohn pfänden will? Dabei gelten strikte Regeln, die einen Schuldner auch durchaus ein wenig schützen. Wenn Verbraucher mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen finanzielle Probleme ankämpfen, bedeutet das meist, dass ein Interesse vorliegt, die Schulden auch wieder zurückzubezahlen. Doch nur weil man auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, heißt das noch nicht, dass man die Überschuldung auch für alle Zeiten bekämpft hat. Es gibt im Kampf gegen die Schulden immer wieder Rückschläge – selbst dann, wenn man bereits eine Schuldnerberatung aufgesucht hat. Einer der schlimmsten Rückschläge ist eine Lohnpfändung. Schon der Begriff klingt äußerst kritisch und macht entsprechend vielen Verbrauchern Angst.Wann kann es zu einer Lohnpfändung kommen?
Eine Lohnpfändung kann natürlich nicht von jetzt auf gleich einfach durchgeführt werden. Vielmehr gibt es bezüglich der Lohnpfändung ganz klare Regeln, die jeder Gläubiger einhalten muss. Dafür muss ein Schuldner grundsätzlich mit der Zahlung von Raten in Verzug gekommen sein. Auch eine Abmahnung für die Rückzahlung von Schulden oder die Zahlung einer Rechnung muss vorliegen. Erst nachdem dieses formale Verfahren durchlaufen ist, kann es überhaupt zu einer Lohnpfändung kommen. Sobald eine Lohnabtretung offiziell existiert, haben im Prinzip alle Gläubiger das Recht, beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung zu beantragen. Früher war es dabei so, dass der Gläubiger mit der ältesten Forderung ein Vorrecht hatte. Mittlerweile haben allerdings alle Gläubiger denselben Anspruch. Für Verbraucher mit Schulden ist das allerdings bedeutungslos.Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?
Wer mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen die finanziellen Probleme kämpft, hat vermutlich vielmehr ein Interesse daran, wie viel vom Lohn am Ende noch übrigbleibt. Grundsätzlich gibt es dabei in Deutschland klare Grenzen, die sich immer wieder erhöhen. Derzeit liegt der Pfändungsfreibetrag bei knapp über 1.000 Euro für einen Single. Ist man verheiratet, erhöht sich der Freibetrag noch einmal um wenige hundert Euro. Dasselbe gilt für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt oder für das man unterhaltspflichtig ist. So kann der Pfändungsfreibetrag durchaus auf bis zu 2.000 Euro ansteigen. Entsprechend muss man sich bei einer Lohnpfändung oft keine zu großen Sorgen machen, denn ein ordentlicher Teil des Gehalts bleibt dennoch erhalten. Zumal hier vom Netto- und nicht dem Bruttoeinkommen die Rede ist. Oft liegt der Nettolohn von Verbrauchern mit Schulden sogar unterhalb der Pfändungsfreigrenze.Dürfen bei einem hohen Lohn tausende Euro gepfändet werden?
Die Pfändungsfreigrenze ist entgegen der Vermutung vieler Verbraucher kein fixer Satz. Wer auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, kann sich möglicherweise über einen höheren Pfändungsfreibetrag freuen. Das gilt dann, wenn man überdurchschnittlich viel verdient. Zwar sinkt der prozentuale Anteil des Gehalts, den man behalten darf. Verdient man allerdings beispielsweise 10.000 Euro netto im Monat, darf man mehr als 2.000 Euro behalten – auch als Single. Egal wie viel Geld man vom Gehalt behalten darf: Wichtig ist, dass man auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) setzt. Durch ein solches ist der pfändungsgeschützte Teil des Gehalts auch in Sicherheit und kann dann auch später nicht gepfändet werden, wenn die finanziellen Mittel angespart werden.Hier finden sie weitere interessante News.