Zukünftig dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre
Nach nur drei Jahren raus aus den Schulden: Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Privatinsolvenzrechts in Deutschland geeinigt.
Es war eine echte Hängepartie, die auch den einen oder anderen Verbraucher mit einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa mehr als nur genervt hat. Schon seit Anfang des Jahres wird in Deutschland über eine Novelle des Privatinsolvenzrechts diskutiert – diese ist aufgrund einer EU-Richtlinie zwingend erforderlich. Doch lange war nichts passiert, ein zwischenzeitlicher Entwurf im Sinne der Schuldner wurde sogar deutlich verschlechtert. Nun gibt es eine Einigung und die kommt für Betroffene primär mit guten Nachrichten daher – doch es gibt auch einen Haken.
Insolvenz endet zukünftig meist nach drei Jahren
Grundlegend soll das neue Insolvenzrecht in Deutschland dafür sorgen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, die Insolvenz deutlich schneller als bislang hinter sich zu lassen. Bislang endet die Privatinsolvenz regulär nach sechs Jahren, ein Ausstieg nach fünf oder drei Jahren ist mit hohen Hürden möglich. Das soll sich insofern ändern, als der neue Standard ein Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren werden soll. Damit wäre das Insolvenzverfahren in Deutschland im Schnitt nur noch halb so lang wie bislang. „Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre sorgen wir dafür, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Gesetz.
Rückzahlungsquote von 35 Prozent fällt weg
Der große Unterschied der neuen Regelung ist, dass die sogenannte 35 Prozent-Quote wegfällt. Diese sieht bislang vor, dass die Privatinsolvenz nur dann nach drei Jahren beendet werden kann, wenn mindestens 35 Prozent der gesamten Schuld beglichen werden. Darüber hinaus müssen auch noch die Verfahrenskosten zurückgezahlt werden. An dieser Hürde waren bislang die meisten Schuldner gescheitert, womit ein Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren vielfach unrealistisch war. Für alle Verfahren im Jahr 2021 und sogar rückwirkend für Verfahren seit dem 1. Oktober 2020 soll diese Quote nun entfallen. Die Privatinsolvenz endet damit auch ohne die Rückzahlung einer bestimmten Quote nach drei Jahren – allerdings nur bei Wohlverhalten.
Neue Hürden für das Wohlverhalten
Die Jahre der Privatinsolvenz werden vielfach auch als Wohlverhaltensphase bezeichnet. Dabei müssen Verbraucher bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Insolvenz beenden zu können. Diese Kriterien werden zukünftig um zwei Aspekte begrenzt: Zum einen die Pflicht zur Annahme von Jobangeboten und zum anderen der Schuldenbegleichung durch Erbe, Schenkungen und Gewinne. Letzteres könnte für den einen oder anderen Schuldner teuer werden, denn bislang waren Erbe und Schenkung von der Rückzahlung im Rahmen der Insolvenz ausgenommen – zukünftig müssen sie hälftig an die Gläubiger abgegeben werden. Gewinne aus Glücksspiel müssen sogar komplett abgegeben werden. Dennoch dürfte die Novelle der Privatinsolvenz für die meisten Verbraucher eine positive Neuigkeit sein.
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