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Kontopfändung, aber nicht mit dem P-Konto

Die Corona-Pandemie gefährdet nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen. Die Zahl der Privatinsolvenzen ist bisher nur leicht gestiegen. Aber das wird sich mit der Zeit sicher ändern. Wie Ihnen das Global-Konto helfen kann, finden Sie in unserem Blog.

Kontopfändung – was nun?

Viele Bürger, darunter auch Selbstständige, sind während der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten. Wenn Sie jetzt nicht schnell reagieren und sich mit dem Gläubiger einigen, kann es zu einer Pfändung kommen und das Konto ist gesperrt.

Was passiert bei einer Kontopfändung?

Wenn die Kontopfändung das Kreditinstitut erreicht, wird das komplette Guthaben eingefroren. Zu dieser Zeit sind keine Überweisungen oder Bargeld-Abhebungen mehr möglich – auch Einzugsermächtigungen werden abgelehnt. Besonders ärgerlich wird es an Feier- und Wochenendtagen, da Sie hier nicht darauf reagieren können. Grundsätzlich kann das komplette Guthaben gepfändet werden. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Geld kommt.

Wenn Sie jetzt nicht innerhalb der nächsten vier Wochen handeln, wird der Pfändungsbetrag an den Gläubiger überwiesen. Dadurch kann es passieren, dass diesen Monat nicht mehr genug Geld übrig bleibt. So führt eins zum anderen. Da unter Umständen Miete, Stromversorgung und ähnliche Abschläge nicht gezahlt wurden, flattern die ersten Mahnungen und im schlimmsten Fall die Kündigung der Verträge ins Haus.

Nicht verwechseln mit der Lohn- und Gehaltspfändung

Hier geht es direkt ans Eingemachte. Denn der fällige Betrag erreicht Ihr Konto nicht und die Pfändungssumme wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Als Angestellter erhält man somit nur noch die unpfändbaren Bezüge. Der Gesetzgeber berechnet hier selbst, welche Bezüge pfändbar sind und welche nicht.

Wie kann ich vorbeugen?

Das magische Wort ist ein Pfändungsschutzkonto. Leider benötigen Sie dafür bei den meisten Banken einen Termin und man verliert kostbare Zeit. Neben dem Unbehagen kann die Umstellung bis zu drei Tagen dauern! Beim Global-Konto hingegen ist die Umstellung hingegen mit einem Klick möglich.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein P-Konto?

Mit dem P-Konto erhalten Sie einen Grundfreibetrag, der nicht pfändbar ist. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 1.178,59 Euro pro Monat. Sollte eine Pfändung auf Ihrem Konto eingehen, können Sie es (auch im Nachhinein) umwandeln. Wichtig ist dabei, dass der Schutz bis vier Wochen nach Pfändungseingang erfolgt.

Zusätzlich zu dem Grundbetrag können Sie sich Freibeträge für weitere Sozialleistungen einrichten. Somit erhöhen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag, damit Sie Ihren Alltag weiterleben können. Diese Erhöhungen sind jedoch meist befristet.

Welche Nachteile habe ich?

Grundsätzlich werden als erstes Konto-Dispos und Kreditkarten gekündigt. Denn ein P-Konto wird im Guthaben geführt. Viele Banken arbeiten mit der Schufa zusammen. Drt wird das Pfändungsschutzkonto vermerkt. Denn jede Privatperson darf nur ein P-Konto besitzen. Mit dem Global-Konto haben Sie keine Negativauswirkungen eines Schufa-Eintrags. Mehr dazu finden Sie hier.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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