Schufa Geschäftsmodell beschäftigt die Gerichte
Es sind interessante Zeiten für all diejenigen, welche die Entwicklung der Schufa im Blick haben. Ein Gerichtsurteil könnte das gesamte Geschäftsmodell ins Wanken bringen. Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchers, der sich durch einen negativen Schufa-Eintrag ungerecht behandelt fühlt. Der Fehler sieht der Kläger bei der Auskunftei.
Der Einzelfall ist für die Schufa nicht das größte Problem.
Intransparente Schufa im Wandel
Inhaltsverzeichnis
Praxis der Schufa steht generell infrage
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die gesamte Praxis der Bonitätsauskunft in den Fokus genommen und stellt das Geschäftsmodell der Schufa offen infrage.
Das ist eine überraschende Wendung, denn der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes stärkte der Schufa zuletzt erst den Rücken. Doch das Gericht erkennt Anhaltspunkte gegen DSGVO-Verstöße, die weit über einen Einzelfall hinausgehen. Vielmehr hat das Gericht gravierende Zweifel geäußert, ob das Geschäftsmodell der Schufa mit dem Artikel 22 der DSGVO vereinbar ist.
Die endgültige Entscheidung soll der Europäische Gerichtshof treffen, der vom Gericht bestellt wurde. Die Zukunft der Schufa liegt damit offen. Können viele Verbraucher bald auf eine verbraucherfreundlichere Schufa blicken?
Datenweitergabe der Schufa im Fokus
Die Schufa erhebt Daten, wertet diese aus und gibt sie „ohne weitergehende Empfehlung oder Bemerkung an Dritte“ weiter. Laut dem Artikel 22 der DSGVO darf so nicht mit den persönlichen Daten verfahren werden.
Zusätzlich kommt hinzu, dass die Schufa die Entscheidung rein automatisiert trifft. Das Gericht befürchtet, dass die Berechnung des Schufa-Scores automatisiert erfolgt. Es wirkt kein menschlicher Einfluss auf die Bewertung ein. Sollte dies der Fall ein, würde die Schufa gegen den angesprochenen DSGVO-Artikel verstoßen.
Keine Kredite mit schlechtem Score
Als weiterhin problematisch sieht das Gericht an, dass die Vertragspartner ebenfalls keine Einzelfallprüfung vornehmen. Rein hypothetisch könnten Schufa-Vertragspartner eine Entscheidung „über das Ob und Wie eines Vertragsschlusses mit der betroffenen Person treffen“ - so das Gericht. Ob sie das tatsächlich tun, hält das Gericht für unwahrscheinlich. Vielmehr werde die Entscheidung „praktisch aber in erheblichem Maße durch den von Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Score-Wert bestimmt“. Sollte auch der Europäische Gerichtshof dieser Entscheidung folgen, müsste die Schufa potenziell ihr gesamtes Geschäftsmodell ändern.
Vielleicht bietet sich darin eine positive Entwicklung für betroffene Verbraucher. Eins steht aber jetzt schon fest. Wenn Sie ein Konto ohne Schufa benötigen, dann haben wir Ihre Lösung.
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